1&1 zwingt Neukunden Werbung auf

1&1 zwingt Neukunden Werbung auf
Bild: 1&1
Der Internetprovider 1&1 erlaubt sich eine vertragliche Klausel, die es in sich hat: Wer seinen Internet- und Telefonanschluss unbedacht per Online-Bestellung bucht, stimmt Werbemaßnahmen per E-Mail oder Post automatisch zu. Dies ist nicht gerade branchenüblich. In den meisten Fällen darf der Kunde per Checkbox wählen, ob er dem Versand von Werbung an seine E-Mail- oder Postadresse zustimmen möchte, wie teltarif.de berichtet.

Provider ist rechtlich zunächst auf der sicheren Seite

1&1 hält die betreffende Klausel in geringer Schriftgröße am Ende der ersten Bestellseite. Die genaue Formulierung lautet: "Hinweis: Die 1&1 Internet AG darf Sie zum Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung zu eigenen Produkten postalisch und per E-Mail kontaktieren, sofern Sie nicht gegenüber der 1&1 Internet AG widersprechen."

Damit ist der Internetprovider rechtlich betrachtet auf der sichereren Seite, denn offiziell wurde der Kunde auf die Zwangswerbung hingewiesen und über sein Widerspruchsrecht informiert. Lediglich "verbundene Unternehmen" und Telefonwerbung lassen sich bereits am Ende des Bestellvorgangs aus der Werbeklausel ausnehmen.

Nur Telefonwerbung kann von vornherein ausgeschlossen werden

Dies geschieht über eine Checkbox, neben der folgende Text zu lesen ist: "Ja, ich stimme zu und möchte zu Produkten der 1&1 Internet AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen beraten werden. Meine Bestandsdaten dürfen während der Vertragslaufzeit zum Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung verarbeitet und genutzt werden. Hierzu darf ich auch telefonisch kontaktiert werden. Ich kann diese Einwilligung jederzeit Ich kann diese Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen."

Der Fachanwalt für IT-Recht, Hagen Hild aus Augsburg, bestätigte dem Online-Magazin teltarif.de gegenüber die Legalität der 1&1-Datenklausel. Auf dem Postweg dürfe grundsätzlich ohne Zustimmung des Kunden geworben werden, per E-Mail laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, Paragraph 7) nur, "wenn ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat" und "der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann (…)."

Anwalt hält Abmahnung für möglich, 1&1 sieht indes kein Problem

Das Eingabefeld für die E-Mail-Adresse muss der Kunde nicht zwingend ausfüllen, wie ein Zitat aus dem Bestellvorgang verrät: "Über Ihre E-Mail-Adresse informieren wir Sie über Ihren Auftragsstatus. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse besitzen, informieren wir Sie anfangs per Brief." Hild kritisiert daher die Art und Weise, mit der sich 1&1 an einer Stelle das Werberecht einholt und an anderer Stelle die E-Mail-Adresse: "Das ist wettbewerbsrechtlich bedenklich. (..) Eine Abmahnung durch einen Wettbewerber halte ich für nicht ausgeschlossen."

1&1 sieht indes kein Problem mit den beiden Klauseln: "Der erste Hinweis in unserem DSL-Bestellformular bezieht sich auf die Kontaktaufnahme per E-Mail. Diesem kann der Kunde selbstverständlich, wie auch im Text angemerkt ist, widersprechen. Der zweite Hinweis, der mit einem Häkchen bestätigt werden müsste, bezieht sich auf die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Kunden, die eine Einwilligung voraussetzt."

1&1
Tarif: 1&1 Surf-Flat 6.000
Grundgebühr: 24,99 €
Aktionspreis: 19,99 €
Weiterführende Tarifinformationen des Providers
1&1
Tarif: 1&1 Doppel-FLAT 6.000
Grundgebühr: 29,99 €
Aktionspreis: 24,90 €
Weiterführende Tarifinformationen des Providers
1&1
Tarif: 1&1 Surf & Phone Flat Special
Grundgebühr: 29,99 €
Aktionspreis: 19,99 €
Weiterführende Tarifinformationen des Providers

News-Kategorie: Provider News
News-Tags: , ,

 
 

0 Kommentare

Kommentar verfassen





XHTML: Sie können diese Tags verwenden:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

 

 



Schnäppchen

 Günstige Tarife im Mai 

SDSL-, Kabel- und Handy-Angebote Aktuelle Aktionen, Gutschriften und Angebote auf einen Blick im neuen Monatswechsel-Ratgeber: Günstige Kabel-, DSL- und Handy-Angebote

Angebote

DSL-Tipps
Vodafone

Vodafone Kunden kriegen mehr
DSL- und Telefon-Flatrates mit Aktionsvorteilen Angebot

Telekom

Telekom Call und Surf
Erleben Sie das Internet ohne Zeitdruck! Angebot

o2 DSL

DSL-Flatrate inkl. Telefonanschluss
Im ersten Jahr nur 14,90 Euro plus 50 Euro Willkommensbonus! Angebot

Handy-Tipps
o2

O2 o Handy-Flatrate mit Kostenairbag
Keine Vertragslaufzeit, 0 Euro Grundgebühr, weitere Vorteile

Fonic

Innovation von Fonic
Surfen mit Kostenschutz . max. 25.-. im Monat Angebot

BASE

Mein BASE Allnet Flat
Reden ohne Limit in alle Netze Angebot

Social Media

Suche

Suche:

Suche in:
News
Tarife Internet   Tarife Mobilfunk

Archiv

Mai 2012
M D M D F S S
« Apr    
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031