BNetzA erwartet geringe Erlöse bei der Versteigerung von Mobilfunk-Frequenzen

Bild: T-Mobile und CoAm 12. April steht die Versteigerung von weiteren Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur an. Die erwarteten Erlöse sollen aber Berichten zufolge deutlich niedriger als die erzielten 50 Milliarden Euro für die Versteigerung von UMTS-Frequenzen vor 10 Jahren ausfallen.
"Die Bieter können die Wirtschaftskrise nicht ausblenden. Es ist deshalb durchaus möglich, dass die Auktion mit einem Ergebnis endet, das erheblich unterhalb der 2000er-Resultate liegt", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, der WirtschaftsWoche. "Ich beobachte jedenfalls, dass die ökonomische Rationalität bei den Bewerbern stark ausgeprägt ist. Jeder kennt den Markt für das mobile Internet und kann die Perspektiven einschätzen. Ich bin mir sicher, dass die Unternehmen, die am 12. April antreten, den realistischen Wert der Frequenzen reflektieren. Niemand wird sich wirtschaftlich übernehmen."
Sechs Bieter gehen in die Auktion
Es soll insgesamt sechs Bieter geben, darunter die Betreiber der vier Mobilfunk-Netze T-Mobile, Vodafone, o2 und E-Plus. Das Mindestgebot pro Frequenz liegt bei 112 Millionen Euro. Mit der Auktion solle eine maximale Abdeckung mit schnellem Internet in Deutschland gewährleistet werden. Die Einnahmen für den Staat sind der Wirtschaftswoche zufolge eher Nebensache. "Wir haben uns für eine Auktion entschieden, weil derjenige, der sich erfolgreich durchsetzt, auch am meisten mit den Frequenzen unternimmt. Wer heute erfolgreiche Gebote abgibt, wird die Frequenzen nicht fünf Jahre lang in der Schublade liegen lassen und die Mittel für den Netzausbau erst später freigeben", so Kurth gegenüber der Zeitung.
Auktionsgewinner soll zunächst das Internet-Angebot auf dem Land verbessern
Primärer Angriffspunkt nach der Auktion sei die Verbesserung des Internet-Angebotes auf dem Land. Erst danach sollte der Gewinner den Ausbau der Infrastruktur in den Ballungsräumen angehen. "Wir haben in die Vergabebedingungen für die begehrten Frequenzen im 800-MHz-Bereich, der besonders gute Sendeeigenschaften aufweist, Versorgungsauflagen hineingeschrieben. Die sollen verhindern, dass die Erwerber die unattraktiven ländlichen Regionen aussparen, weil dort weniger Menschen wohnen. Der Netzausbau muss in den sogenannten weißen Flecken beginnen, und erst danach darf das Frequenzspektrum in den dichter besiedelten Gebieten genutzt werden."
Zuvor muss für rechtliche Klarheit gesorgt werden
Vor Beginn der Auktion seien laut Kurth jedoch noch einige Hindernisse zu beseitigen. So müsse das Verwaltungsgericht Köln zuvor noch für rechtliche Klarheit sorgen. Sieben Netzbetreiber und drei Rundfunkanstalten haben gegen die Versteigerung Klagen eingereicht. "Ich habe mir alle Klagen angeschaut und gehe zuversichtlich in den Prozess. Das Verwaltungsgericht Köln wird am 17. März, also rund vier Wochen vor der Auktion, in erster Instanz verhandeln. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache hoffe ich, dass wir Klarheit vor dem Versteigerungsbeginn haben."











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