Bundesnetzagentur zwingt Telekom zu Call-by-Call bei congstar und IP-Anschlüssen

Bild: Deutsche TelekomDie Deutsche Telekom muss Call-by-Call und Preselection nun auch bei All-IP-Anschlüssen zur Verfügung stellen. Die Bundesnetzagentur drängt den Telekommunikation-Riesen samt Anhang, congstar und T-Systems, seine Technik entsprechend anzupassen. Ein entsprechender Bescheid liegt dem Online-Portal teltarif.de vom 25.Januar (BK2c09/002-R) vor.
Zudem hebt die Bundesnetzagentur im Bescheid hervor, dass die Telekom bereits im vergangenen Jahr am 22. Dezember ein Schreiben zu der Implementierungsfrist versandt habe, in der es heißt, dass die technische Umstellung neun Monate dauern würde. Dies ist in den Augen der Bundesnetzagentur nicht tragbar und unverständlich, da genügend Zeit vergangen sei und die Telekom seit Februar 2009 von der eventuellen Umstellung gewusst habe, um entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Auch sei der Aufwand zur Umstellung nicht sonderlich groß und die Forderung daher schnell umsetzbar, so die Bundesnetzagentur.
Neu- und Bestandskunden haben Recht auf Anspruch
So ist es nicht schwer verständlich, dass die Bundesnetzagentur der Telekom eine Implementierungsfrist verweigert. In diesem Zusammenhang verwarnt die Bundesnetzagentur das Unternehmen nochmals deutlich, jegliche Unternehmungen, sich aus der Verpflichtung zu ziehen, zu unterlassen. Dennoch kann innerhalb von einer vierwöchigen Frist beim Verwaltungsgericht Köln eine Klage Seitens der Telekom eingereicht werden. Bezüglich der Verpflichtung zur Betreiber(vor)auswahl bei All-IP-Anschlüssen fragten die Kollegen von teltarif.de nochmals genauer beim Unternehmen nach. Daraufhin kam die Auskunft, dass externe Dienstleister bereits darauf hingewiesen haben, dass die Umsetzung mindestens ein Dreivierteljahr dauern wird. Allein die dafür nötige Softwareentwicklung wird rund neun Monate in Anspruch nehmen."
Egal ob Neu- oder Bestandskunde, rechtlich ist der Anspruch auf Call by Call am IP-Anschluss beschlossen. Auch gegenüber den Call-by-Call-Anbietern muss die Deutsche Telekom ohne Beschränkungen ihren Verpflichtungen nachkommen. "Dies bedeutet, dass die Betroffene [die Telekom] die Geltung der Verpflichtung gegenüber dem Endkunden im Grundsatz weder individualvertraglich noch im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen darf. (…) Darüber hinaus hat sie (…) auch jedes sonstige Verhalten zu unterlassen, das darauf gerichtet ist, die Verpflichtung (…) zu unterlaufen."
Abzuwarten bleibt, ob trotz Tadel der Bundesnetzagentur, die Deutsche Telekom dennoch Klage einreicht und wie der gesamte Konflikt letztendlich ausgehen wird. Spannend bleibt also, ab wann der Kunde nun schließlich in den Genuss von Call-by-Call bei congstar und Telekom-IP-Anschlüssen kommt.










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