Deutsche Telekom muss Mitbewerber nicht bei VDSL-Ausbau unterstützen

Deutsche Telekom muss Mitbewerber nicht bei VDSL-Ausbau unterstützen
Bild: Deutsche Telekom
Die Mitbewerber der Deutschen Telekom haben beim VDSL-Ausbau das Nachsehen. Ein aktuelles Urteil gibt dem großen Telekommunikationsriesen Recht, demnach das Unternehmen seinen Wettbewerben keinen Zugang zu den Glasfaserleitungen anbieten muss.

Der Ursprung der Klage rührt aus einer Verpflichtung der Telekom gegenüber ihren Mitbewerbern her, welche die Bundesnetzagentur ihr auferlegt hatte. In diesem Zusammenhang sollte das Bonner Unternehmen den Zugang zu den Kabelverzweigern sowie zu unbeschalteter Glasfaser zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern beziehungsweise zu den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern den Konkurrenten anbieten. Für den Grund der eingereichten Klage berief sich die Deutsche Telekom auf die hohen finanziellen Ausgaben, die der Konzern in den VDSL-Ausbau gesteckt habe.

Der Klage wurde von dem Bundeswerwaltungsgericht in Leipzig statt gegeben, die für den VDSL-Ausbau benötigten Glasfaserleitungen müssen nicht freigegeben werden. Jedoch wurde der Bundesnetzagentur bezüglich dem Regulierungskonzept, an das sich die Telekom zu halten hat, beigepflichtet. Dies betrifft nur den Zugang zu den Kabelverzweigern und den Kabelkanälen zwischen Kabelverzweigern und Hauptverteilern, so das die alternativen Anbieter an die Leerrohe gelassen werden müssen.

Telekom baut VDSL seit 2006 aus

Ohnehin handelte es sich aber um ein vorgesehenes Stufenverfahren: Zunächst erhielten die Wettbewerber Zugang zu den Leerrohren und die Anbieter mussten eigene Glasfaser verlegen. War dies nicht möglich, weil die Telekom schon zu viel Glasfaser in die Rohre gelegt hat, sollte dieses den Mitbewerbern zugänglich gemacht werden. Nun aber müssten die Wettbewerber bei nicht verfügbaren Leerrohren direkt anfangen, eigene Leerrohre zu verlegen, schreibt teltarif.de.

Auf Nachfrage der Kollegen von teltarif.de bei der Deutschen Telekom hieß es: "Der Senat hat betont, dass es sich bei den Glasfasern um Investitionen in ein neues Netz handelt, die schützenswert sind und von der Bundesnetzagentur stärker berücksichtigt werden müssen."

Das Gericht verpflichtete die Telekom in einem Schreiben, den Zugang zum Teilnehmeranschlussnetz zu gewähren. Grund dafür sei die fundierte Stellung des Unternehmens auf dem Markt. Der Hauptverteiler bildet dabei die Schnittstelle zum Zugang.

Der VDSL-Ausbau wird von der Telekom bereits seit 2006 durchgeführt, um höhere Datenübertragungsraten als bei normalen DSL zu erreichen. Dafür muss die Glasfasertechnik näher an die Endkundenanschlüsse herangebracht werden. Bisher wurde die Übertragungstechnik in den Hauptverteilern installiert. Dazu werden Glasfaserleitungen mit dem Hauptverteiler und dem Kabelverzweiger verbunden.

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