E-Plus-Klage abgelehnt: Vergabe der Mobilfunk-Frequenzen geht in die nächste Runde

E-Plus-Klage abgelehnt: Vergabe der Mobilfunk-Frequenzen geht in die nächste Runde
Bild: E-Plus und Co
Noch vor dem Auktions-Termin der Mobilfunk-Frequenzen am 12. April dieses Jahres geht es rund. Das Verwaltungsgericht Köln lehnt in erster Instanz die Klage der E-Plus Gruppe gegen das umstrittene Vergabedesign ab. Sollten auch die anderen Klagen vom Gericht abgewiesen werden, wird die Frequenzvergabe vermutlich problemlos zum besagten Termin stattfinden können. Allerdings behält sich E-Plus weiterhin vor rechtliche Schritte nochmals einzuleiten. Das Unternehmen wird weiterhin am Ball bleiben und an der Frequenz-Auktion teilnehmen.

Ursprünglich hatte E-Plus gegen die Bundesnetzagentur und die von ihr definierten Bietregeln Klage eingereicht. Es seien Rechtsverstöße im Vergabeverfahren entdeckt worden. Das Unternehmen sieht eine Benachteiligung gegenüber den Marktführern T-Mobile und Vodafone besonders im Wettbewerb um den Bereich mobiles Internet. Dadurch könnten gegebenenfalls Nachteile für den Endverbraucher entstehen. Dabei soll die Bundesnetzagentur gezielt das Duopol im deutschen Mobilfunk-Markt beseitigen, um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.

Dies es im Übrigen die EU-Kommission für die Zeit unmittelbar nach der Auktion in ähnlicher Form gefordert und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur eine entsprechende Zusage über eine umfassende Marktanalyse dazu abgerungen.

Klagen gibt es genügend: Aktuell 10 Kläger

E-Plus zu dem gerichtlichen Entscheid: "Die Entscheidung des Gerichts ist erstinstanzlich. Die E-Plus Gruppe wird die Urteilsbegründung intensiv analysieren und dann über mögliche weitere rechtliche Schritte entscheiden. Trotz dieser Gerichtsentscheidung wird die E-Plus Gruppe wie angekündigt bei der Auktion mitbieten. Damit steht der Mobilfunknetzbetreiber zu seiner Zusage, die Verbreitung und Beschleunigung des mobilen Datennetzes voranzutreiben."

Neben E-Plus hatten unter anderem auch o2 und der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland rechtlich Schritte eingeleitet. Insgesamt gibt es momentan 10 Kläger-Parteien. Beantragt wurde, die Frequenz-Auktion noch bis zum Abschluss des jeweiligen Gerichtsverfahrens aufzuschieben. Der angesetzte Termin im April würde sich dementsprechend verschieben.

Ein wichtiger Kritikpunkt der Kläger sind die zu erwartenden Störungen von Endgeräten bei Kabelkunden durch die Nutzung des neuen Mobilfunkstandards LTE. Von diesen Störungen sind laut Kabel Deutschland "Millionen Endgeräte von Kabelkunden, aber auch Nutzer von DVB-T" betroffen. Wie die anderen Klagen ausgehen werden bleibt abzuwarten. Sicherlich werden diese nicht unerheblich dazu beitragen, ob die Vergabe am 12. April nun stattfindet oder nicht.

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