Urteil – Switch & Profit der Telekom ist wettbewerbswidrig
Mit dem Service-Dienst "Switch & Profit" hatte die Deutsche Telekom den Kunden eine Möglichkeit geboten, Telefonate aus den Handy-Netzen Vodafone, E-Plus und o2-Germany auf die eigene Telekom – Festnetznummer umzuleiten. Auf diese Weise konnte die Telekom nicht nur Geld sparen, bei Inanspruchnahme dieses Dienstes bekam der Kunde sogar noch einen Obolus dazu.
Gegen dieses Geschäftsgebaren wehrte sich der Mobilfunk-Netzbetreiber E-Plus mit einer Klage vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Die Begründung: Durch Switch & Profit entgehen den T-Mobile-Konkurrenten Zusammenschlatungsgebühren. Dieser Klage wurde jetzt stattgegeben. Nach dem Urteil (Az: I ZR 150/07) von 7. Oktober darf die Deutsche Telekom Switch & Profit nicht mehr anbieten. Die Telekom habe sich dadurch Leistungen (im Klagefall) von E-Plus zunutze gemacht und dadurch gezielt einen Wettbewerber behindert.
Switch & Profit wird allerdings schon lange nicht mehr angeboten. Die Deutsche Telekom hat diesen Dienst bereits Ende 2007 eingestellt und den Nutzern gekündigt. Telekom-Anwältin Silvia Dieti hatte im Verfahren argumentiert, man solle dem Kunden die Freiheit lassen entscheiden zu können, ob er seine Anrufe auf dem Handy oder seinem Festnetzanschluss entgegennehmen wolle.











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