Janosch
DSL-Freak
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Beiträge: 233
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Sofern ein Kunde eines DSL-Providers meint, sich von seinem DSL-Anbieter trennen zu können, nur weil dieser eine falsche bzw. fehlerhafte Abrechnung geschickt hat, sieht sich getäuscht. "Die Rechnung ist eine so genannte 'Nebenpflicht'", belehrt Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorf aus Berlin und werde auch durch eine fehlerhafte Abrechnung erfüllt. Selbst wenn die Abrechnungen immer wieder fehlerhaft seien, müsse der Kunde dem Anbieter eine 'Böswilligkeit' nachweisen. -DIES- sei in der Praxis aber kaum möglich.
Sollte der Kunde sich tatsächlich aus Gründen einer fehlerhaften Abrechnung vom Provider trennen wollen, wäre dies nur dann möglich, so Astrid Auer-Reinsdorf, wenn der Kunde einen 'externen Aufwand' (das heißt beispielsweise einen Rechtsanwalt beauftragen) erbringt.
Auf jeden Fall sollte der Kunde vorher genau prüfen, ob die Rechnung tatsächlich falsch ist, bevor er darüber nachdenkt, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Denn wird etwa bei einem Flatrate-Vertrag mehr als die monatliche Pauschale abgebucht, kann das durchaus berechtigt sein: Möglicherweise hat der Kunde Leistungen in Anspruch genommen, die nicht mit der Flatrate abgedeckt sind.
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| 16.02.2007 10:23:40 |
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