Mirko
Freak
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In der Zeitschrift "Landes und Kommunalrecht" ist zu lesen, dass Gemeinden Mobilfunkanlagen in Wohngebieten grundsätzlich zu dulden haben. Begründet wird diese Aussage mit einem Urteil des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes in Saarlouis. Nach Auffassung des Gerichts kann eine Gemeinde insbesondere keine Gesundheitsgefährdung der Bewohner geltend machen, wenn die gesetzlichen Strahlenschutzbestimmungen und die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten werden (Az.: 2 W 19/06).
Im beklagten Fall ging es um eine Gemeinde, die einen Mobilfunk-Netzbetreiber den Betrieb einer Sendestation in einem Wohngebiet untersagen wollte. Die Gemeinde hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem sich Anwohner des Wohngebiets, in dem die Anlage steht, mehrfach beschwert hatten. Untersuchungen hatten allerdings ergeben, dass sowohl die vorgeschriebenen Mindestabstände als auch die Grenzwerte von elektromagnetischen Feldern eingehalten waren.
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| 19.03.2007 12:44:42 |
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