Janosch
DSL-Freak
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Am heutigen Mittwoch räumte das Bundeskanzleramt ein, dass der Bundesverfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst bereits seit zwei Jahren geheime Online-Durchsuchungen durchführen. Erwartungsgemäß reagierten Vertreter der Opposition mit Empörung und warfen der Bundesregierung Rechtsbruch vor.
Laut dem Bericht des Kanzleramts spähen die Geheimdienste seit Juni 2005 verdächtige Computer aus. Sie stützen sich dabei auf eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD). Der Bundesgerichtshof hatte im Februar dieses Jahres, heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei für unzulässig erklärt, weil es an einer Rechtsgrundlage fehle.
Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), verteidigte Online-Untersuchungen als "unbedingt erforderlich", da terroristische Straftaten zunehmend per Internet vorbereitet würden. Sie müssten aber auf verfassungsrechtlich tragfähiger Grundlage stehen, gestand auch er ein.
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| 25.04.2007 18:20:53 |
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