Luftikus
Lustiger Vogel
Registriert: 07.11.2006
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Im Sommer des Jahres 2000 hatte unter anderem auch die "Marabu Vermögensverwaltung" den Zuschlag für eine der begehrten UMTS-Lizenzen für Deutschland erhalten. Hinter dieser Gesellschaft steckte die Quam GmbH, die bekanntlich später kein eigenes UMTS-Netz aufgebaut hat mit der Folge, dass die seinerzeitige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als Vorläuferin der heutigen Bundesnetzagentur, die Lizenzrechte ohne Rückansprüche widerrief.
Gegen den damaligen Widerrufbescheid wandte sich die Quam GmbH mit einer Klage das Kölner Verwaltungsgericht. Gleichzeitig forderte sie dann auch die Rückzahlung des Zuschlagspreises unter anderem mit der Begründung, die Versteigerung selbst sei wegen Verstößen gegen die Verfassung und gegen europäisches Gemeinschaftsrecht rechtswidrig gewesen.
Alles Humbug meinte nun das Gericht, die Entscheidung ist rechtes und Kohle gibt es nicht zurück. Sinngemäß hieß es nun in dem Urteil, Quam habe selbst Schuld, denn sie hätte bis 2004 keinerlei Aktivitäten gezeigt und auch gegen die seinerzeitigen Zahlungsbescheide hätte Quam nichts einzuwenden gehabt. Deswegen könne sich das Unternehmen nun auch nicht nachträglich auf die angebliche Rechtswidrigkeit der Versteigerung berufen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zu.
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| 26.04.2007 15:54:47 |
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