Piet
Westfale
Registriert: 12.07.2006
Beiträge: 366
|
|
Nachdem die Mobilfunkbetreiber im Jahre 2000 Unsummen für die UMTS-Lizenzen ausgegeben hatten und sich dann herausgestellt hatte, dass sich wohl eine Amortisierung der Ausgaben so schnell nicht realisieren lässt, verlangten verschiedene Mobilfunkfirmen, auf die gezahlten UMTS-Lizenzbeträgen Vorsteuer ansetzen zu können. Hierdurch hätten die Unternehmen die Möglichkeit, zu mindestens einen Teil der Kosten (immerhin auch Milliardenbeträge) durch Verrechnung der Vorsteuer einsparen zu können.
Die von der T-Mobile und Vodafone angestrengten Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) wurden nun vom Gerichtshof abgewiesen. Das Gericht urteilte, die Lizenzzuteilung sei eine notwendige Bedingung für den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern zum Mobilfunkmarkt, stelle selbst aber keine Teilnahme der zuständigen Behörden an diesem Markt dar. Bei der Vergabe der Konzessionen handelt es sich um eine Regulierungstätigkeit, die diesen Behörden ausdrücklich übertragen worden seien.
Die Entscheidung des Gerichtshofes gilt nun auch als Präzedenzfall für ähnliche Forderungen von Mobilfunkunternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten.
|
|
| 26.06.2007 16:24:28 |
|