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CerealD
KT1000
Registriert: 14.11.2008
Beiträge: 21
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Wenn in der neuen Wohnung aber kein DSL verfügbar ist muss es ein Call Tarif mit Vertragslaufzeit von einen Jahr sein @ Fox. Also auch zusätzliche Kosten.
Gibt nur dann die möglichkeiten die man Funny schon nannte. Entweder Umzug mit Neuvertrag oder Kündigung.
Bei Neuvertrag zahlst du aber keine 44,95€ mehr sondern nur 39,95€ bzw mit etwas Glück wenn die Ortschaft passt nur 34,95€... hängt ja von der vorwahl ab.
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| 17.01.2009 22:06:20 |
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| Provider |
Tipp: DSL FLATRATE |
| congstar |
congstar Surfpaket 2000:
- für einen monatlichen Aufpreis von 7,99 Euro ist eine Telefon-Flat für Gespräche ins deutsche Festnetz erhältlich Stand: 09.12.2009 |
14,99 €
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| 1&1 |
1&1 Surf-Flat Basic 2.000:
keine Beschreibung verfügbar Stand: 15.02.2010 |
14,99 €
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| congstar |
congstar Surfpaket 6000:
- für einen monatlichen Aufpreis von 7,99 Euro ist eine Telefon-Flat für Gespräche ins deutsche Festnetz erhältlich Stand: 09.12.2009 |
17,98 €
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solche Postings von Leuten die keine Ahnung haben, regen mich auf. Insbesondere was FOX hier so von sich gibt, entbehrt jeglicher Grundlage ist absoluter Quark.
Wenn die Telekom einen Vertrag mit einem Kunden eigegangen ist, ist sie verpflichtet diesen auch bis zum Ende der Mindestlaufzeit zu erfüllen (regelmäßige Zahlungen des Kunden für die erbrachte leistung vorausgesetzt). Sie kann eben gerade nicht irgendwelche einseitigen Änderungen ohne die Zustimmung des Kunden an dem abgeschlossenen Vertrag vornehmen. Dies gilt natürlich auch bei einem Umzug. Das bedeutet, der Kunde hat selbstverständlich ein Recht darauf den Vertrag so wie er damals abgeschlossen wurde zu behalten und auch fristgerecht zu kündigen nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Wenn die Telekom aus welchen Gründen auch immer (das kann dem Kunden im Übrigen auch völlig egal sein) nicht in der Lage oder Willens ist, das eingegangende Vertragsverhältnis zu erfüllen, besteht in jedem Fall ein außerordentliches (Sonder-)Kündigungsrecht oder zumindest ein Anspruch dahingehend, dass ein eventuell neuer Tarif nur bis zum der Ende der seinerzeit vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit verbleibt. Das ist juristisch absolut eindeutig und tausendmal durchexerziert, einfachstes Vertragsrecht, 1. Semester.
Alles andere könnte ja zur Folge haben, dass ein Telekom Kunde bei Umzügen jeweils innerhalb der 24 Monate Vertragslaufzeit nie eine Chance hätte, seinen Vertrag zu kündigen.
Da kann in den Telekom AGB stehen was will.
Und ersparen Sie uns bitte weiterhin das Gerede von irgendwelchen angeblichen Musterprozessen, die die Telekom gewonnen haben soll. Sollte es diesbezüglich Urteile gegeben haben, könnten sie die im Übrigen ohne Probleme über Juris herausbekommen, nur so by the way.
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| 28.01.2009 13:42:16 |
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Mich wollte die Telekom ebenfalls nötigen, einen neuen Vertrag abzuschließen, und erst nach vielen bösen Telefonaten und einem Fax an die bereits erwähnte 0800 330 1009 sowie ein Schreiben meines Anwalts hat sich die Telekom bereit erklärt, mein mir zustehendes Recht, den bestehenden Vertrag mitzunehmen, zu erfüllen. Die Telekom versucht es mit jedem Kunden, der umziehen will. Jedes Mal wird behauptet, den Tarif, den man hat, würde es nicht mehr geben, und ein Neuabschluss sei die einzige Möglichkeit. In den meisten Fällen werden sie wohl auch Erfolg haben, da sich die Mehrheit der Kunden entweder nicht dagegen wehren kann oder will. Man wird auch nur zu leicht überrumpelt und in einen neuen Vertrag gedrängt. Tatsache ist, dass ein Umzug kein Kündigungsgrund ist, also weder für die Telekom noch für den Kunden. Um jedoch einen neuen Vertrag abschließen zu können, müsste man den bestehenden Vertrag fristlos kündigen. Also ein Widerspruch in sich. Die Diskussionen mit dem Callcenter der Telekom waren äußerst unfreundlich, manipulativ und absolut nicht zielführend. Umgeht besser das Callcenter und macht den Umzug schriftlich oder im Telekom Shop. Ich selbst bin von dem meiner Meinung nach sittenwidrigen Verhalten der Telekom sehr angewidert. Nach Ablauf meiner alten Vertragslaufzeit werde ich meinen Anschluss kündigen und mich nie wieder auf die Telekom einlassen.
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| 10.02.2009 11:31:14 |
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Fox
Mitglied
Registriert: 30.05.2008
Beiträge: 50
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Nun sicher kann hier auch wirklich jeder seinen Senf dazugeben, dabei sind Gäste im Forum, die nur mal so kurz vorbeischneien keineswegs ausgenommen.
Doch schon bemerkt, hier ist ein Forum für Telekommunikation und keines für Hobbyjuristen. Klar ist, wenn ich hier Auszugsweise über die AGB´s der Telekom informiere erhalte ich von den wenigsten Usern begeisternde Zustimmung. Einige wenige erkämpfen sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes „ihr gutes Recht“, diese liegen hier in der Gunst der Leser weit oben, das ist sicher normal. Aber was ich nicht verstehe, zu Vertragsbeginn stimme ich doch den AGB´s zu. Ansonsten kommt doch gar kein Vertrag zustande, oder ist etwa nicht so?
Meint Ihr nicht auch dass die AGB´s beim großen Unternehmen Telekom, nicht auch vorher durch Rechtsanwälte geprüft werden, bevor sie überhaupt in Kraft treten?
Aber noch mal zurück zum Thema: Ein TK-Vertrag ist Standortgebunden, beträgt in der Regel mittlerweile eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Nun zieht der Kd um, löst den Vertrag am alten Standort und beginnt erneut mit 24 Monaten Vertr. Laufzeit am neuen Standort, das ist der Deal zw. Kd und T-Com. Wünscht der Kd jedoch keinen Vertrag mehr, kann er mit einer Ablösegebühr von ca. 25 % der noch verbleibenden Monate Grundgebühr den Vertrag beenden. Dieses sollte klar und schriftlich zum Ausdruck gebracht werden. Es wird sich rumgesprochen haben, auch die T-Com ist ein gewinnorientiertes Unternehmen, so sehe ich diese Regelung als angemessen.
Link, Quelle T-Home, Siehe Punkt 11.4 der AGB http://www.t-home.de/dlp/agb/34455.pdf
_______________________________________ Fox
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| 18.02.2009 10:13:03 |
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EVK
Mitglied
Registriert: 13.03.2009
Beiträge: 3
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Ach macht das Spaß hier die Beiträge zu lesen. Insbesondere von Fox.
Schade, dass Tkom offenbar in sämtliche Foren Mitarbeiter entsandt hat und diese Thesen verbreiten lässt, die sämtlich falsch sind. Hinzu kommt die Behauptung, es gäbe ein einschlägiges Urteil zu den hier geschilderten Problemen. Das gibt es leider nicht, denn dann würde Tkom so ein Geschäftsgebahren nicht abgeben. So ist leider das Durchhaltevermögen der VerbraucherInnen gefragt. Man/frau sollte keine Scheu haben die Konfrontation mit Tkom zu suchen. Die Beispiele oben zeigen nur wie falsch die Thesen von Fox sind, denn Tkom ließe es niemals auf einen Rechtsstreit, der dann womöglich noch Präzedenzcharakter bekommen würde, ankommen.
Einer meiner VorschreiberInnen hat es treffend formuliert. Hier geht es ausschließlich um zivilrechtliche Fragen, die im 1. Semester eines Jurastudiums abgehandelt werden. Einfachstes Vertragsrecht. Selbst für einen Nichtjuristen zu verstehen.
Auch ich bin ein solches Opfer C&S Comf.Pl. (2) / T-Net mit MVLZ bis September 2009. Auch bei mir steht ein Umzug an und ich bat die Telekom die vertraglich vereinbarte Dienstleistung am neuen Wohnort ab Einzug bereitzustellen. Gleiches Spiel wie oben; Kulanzkündigung unter aufschiebender Bedingung Neuvertrag mit neuer MVLZ; Begründung: Standortbindung von Telefonanschlüssen und Vertriebseinstellung meines Produktes.
Sowohl hier im Forum - aber entscheidender - als auch die Telekom können nicht belegen wann und wie die behauptete Standortbindung Vertragsbestandteil geworden ist. Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung und AGB geben hierzu keinen einzigen Hinweis. Uih im Adressfeld steht eine zustellfähige Anschrift; logo sonst wäre ein Brief auch nicht zustellbar. Aber damit eine Standortbindung, die Vertragsbestandteil geworden sein soll, zu begründen, dürfte vor keinem Amtsgericht stand halten.
Ein Vertrag mit der Telekom ist im Regelfall ein Vertrag über eine Dienstleistung, die nicht auf einen bestimmten Ort beschränkt ist. Wenn doch, dann stünde es in den AGB oder in der Auftragsbestätigung. Das wird wohl bei niemanden so sein.
Die Telekom räumt zudem selbst ein, dass sie den Vertrag nicht erfüllen kann indem sie mitteilt, dass das Produkt vertriebseingestellt sei, auch wenn man/frau es am alten Wohnort vermutlich bis zum eigenen Tod weiter konsumieren könnte und die Telekom Preissenkungen natürlich auch nicht weiterreichen würde. Hier verletzt die Telekom augenscheinlich selbst den Grundsatz "pacta sunt versanda" (Veträge sind einzuhalten). Sie kann oder sie möchte es nicht. Wobei das Unvermögen der Tkom eher auf unternehmerische Entscheidungen zurückzuführen wäre, so sie nämlich die Schreiberlinge für ihre Software hat angewiesen eine Buchung eines nicht mehr vertriebenen Produktes unmöglich zu machen. Kann sich jemand vorstellen, dass das so ist, ich nicht. Damit steht jedem betroffenen Kunden das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund gemäß der geltenden AGB (bei mir Nr. 14.3 AGB C&S (2)) zu.
Leider durfte auch ich die leidvolle Erfahrung machen, dass man/frau mit der Telekom einen schlechten und darüber hinaus völlig überforderten Dienstleister als Partner hat, der selbst nicht weiß, welche Informationen und Bedingungen Gültigkeit haben.
Den faktischen Zwang, den die Telekom versucht durchzusetzen, interessiert mit Sicherheit auch die Bundesnetzagentur, da durch den Zwang ein Wettbewerbsvorteil zum Nachteil der Wettbewerber von Tkom entsteht.
Im T-online-Forum wurde ich auch fündig
http://foren.t-online.de/foren/read....=/#msg-2865388
Hier scheint alles easy gewesen zu sein. Offenbar war das Produkt noch nicht vertriebseingestellt und da der Kunde danach nicht fragt und seine Frage generell abstrakter Natur war, kommt auch nicht ein Hinweis zu einer möglichen Vertriebseinstellung von der Telekom.
Hinzu kommt, dass die Telekom in ihrer Reaktion auf Umzugsmitteilungen widersprüchlich ist. Was will sie, Vertragserfüllung weil Standortbindung oder Umzug an neuem Wohnort, so lange das konsumierte Produkt noch nicht vertriebseingestellt ist, ermöglichen.
Sie wollen es nicht ernsthaft, weil sie Sorge tragen, dass sie weiterhin KundInnen verlieren. Ob sie KundInnen so von sich überzeugen bleibt offen bzw. lässt sich weiter an den KundInnenzahlen ablesen.
Ich für meinen Teil lasse mich noch nicht unterkriegen. Die Bundesnetzagentur habe ich angeschrieben, SternTV, akte09 und ZDF.WISO außerdem.
Der Telekom habe ich nun noch einmal eine letzte Frist zur Lieferbestätigung an neuen Wohnort oder Auflösung des Vertrages zum Umzug gesetzt sowie die Einzugsermächtigung widerrufen und für den Falle von Zuwiderhandlung eine Rücklast auf Kosten der Telekom angekündigt und eine Einstellung der Zahlung ab Umzug ebenfalls. Mal gucken, ob irgendwas geschieht.
Noch ein paar Überlegungen zur Standortbindung. Im Jahre 2009 haben vielleicht ~99% aller Haushalte die notwendige Infrastruktur für mindestens einen T-Net-Anschluss, Rufnummern können innerhalb einer Ortschaft zu jedem Anbieter mitgenommen werden, der technische Aufwand für einen Umzug der Rufnummer oder des Anschlusses wird elektronisch umgesetzt. Jetzt erkläre mir bitte noch einmal jemand wie eine Standortbindung begründet und hergeleitet wird. Telefonanschlüsse sind augenscheinlich personengebunden. Interessant auch, als die Telekom quasi Alleinanbieter war, waren solche schäbigen Geschäftsgebahren nicht notwendig.
Die Lektüre wenigstens der Pressemitteilung vom 09.07.2007 des AG München unter folgendem Link scheint ebenfalls sinnvoll:
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitt...-Anschluss.pdf
das notwendige Handwerkszeug für eine Reaktion an die Telekom ist folgendes:
- Standortbindung wurde zu keinem Zeitpunkt Vertragsbestandteil, es steht weder in der Auftragsbstätigung, der Leistungsbeschreibung oder den AGB
- Ihr wollt einen Umzug des Anschlusses an einen neuen Wohnort und Euren Vertrag bis zum Ablauf der MVLZ erfüllen; eine Kündigung wegen Umzug ist tatsächlich nicht möglich, also schriftliche Umzugsmitteilung mit hilfsweiser Kündigung aus wichtigem Grund verbinden, für den Fall, dass der Umzug nicht möglich sein soll, weil Produkt eingestellt ist
- eine Kündigung kommt nur in Betracht, wenn Tkom ihre eigenen Pflichten aus dem gemeinsamen Dienstleistungsvertrag verletzt oder
- der Vertrag kam nicht zu stande, weil Euch die AGB unter Umständen nicht wirksam zugegangen sind, aber das ist leider im Zeitalter von Internet etwas komplizierter geworden, der Gesetzgeber hat hier Anpassungen vorgenommen §§ 305 ff. BGB
- Tkom sagt sie kann nicht mehr liefern!? => Wegfall der Geschäftsgrundlage => Kündigung aus wichtigem Grund gemäß entsprechender AGB zu Eurem Produkt, § 313 BGB
- der obige erste Link zum T-online-Forum scheint außerdem ein Hinweis auf arglistige Täuschung zu sein, da in dem dortigen Forum von Tkom-MitarbeiterInnen suggeriert wird, ein Umzug schließt eine neue MVLZ aus, arglistige Täuschung könnte zur wirksamen Anfechtung des Vertrages führen § 123 BGB, bei Vertragsabschluss hat man Euch gesagt, dass ein Umzug keine neue MVLZ nach sich zieht, sonst hättet Ihr den Vertrag ja auch nicht abgeschlossen, der obige Link untermauert dies, oder einfach unter der 0800 beraten lassen, so als möglicher Neukunde und das Gespräch mitschneiden, denn dort bekommt man/frau auch heute die Info, dass sich ein Vertrag bei Umzug nicht verlängert
- wichtig, der Tkom eine Frist setzen, sie soll bis tt.mm.jjjj die Lieferung an den neuen Wohnort oder die Kündigung bestätigen
Wenn die Tkom auf Kulanzkündigung und Neuvertrag beharrt und Ihr den Anschluss schlimmstenfalls einige Zeit entbehren könnt, dann widerruft die Einzugsermächtigung mit dem Hinweis auf Rücklast, wenn doch abgebucht wird, zahlt bis einschließlich des Datums an dem Ihr aus dem alten Mietvertrag entlassen seid und wartet was passiert. Jetzt ist Tkom am Zug. Sie können Euch in Verzug setzen und anschließend den Klageweg bestreiten. Ob und was passiert, weiß ich leider auch noch nicht.
Insgesamt bleibt zu konstatieren, dass man/frau Ausdauer und Durchhaltevermögen besitzen muss, um diese Theater durchzustehen. Haltet die Ohren steif und lasst Euch von Fox nicht einreden der Telefonanschluss ist standortgebunden. Quark, es ist bis heute nicht Vertragsbestandteil geworden, dass bleibt entscheidend.
Viele Grüße, EVK
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| 13.03.2009 18:59:15 |
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Also, ich muss Fox mal Recht geben, die Verträge der T-Com (und ALLER) anderen Telekommunikations Unternehmen sind IMMER standort bezogen und NIE Kundenbezogen!
zu den AGB's: Die Kompletten ausführlichen AGB's der T-Com zu jedem Vertrag sind auf der Internetseite der T-Com jederzeit für jeden einzusehen, wenn man kein Internet hat, kann man sich die ausführlichen AGB's auch als Prospekt zusenden lassen - einfach bei der Hotline 08003301000 anrufen und den AGB Prospekt bestellen.
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| 14.03.2009 01:08:17 |
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EVK
Mitglied
Registriert: 13.03.2009
Beiträge: 3
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Sämtliche Telekommunikationsunternehmen dürfen gerne und jederzeit behaupten, dass ein Festnetztelefonanschluss standortgebunden sei. Jedoch kommt es nur darauf an, was im Vertrag respektive den AGB steht.
Ich würde mich freuen, wenn mir endlich jemand die entsprechende Auflassung in den AGB oder der Auftragsbestätigung zeigt. Ohne eine solche wird die Standortbindung nicht Vertragsbestandteil, denn dafür wäre dieses kleine Detail zu elementar, um zu behaupten es liege in der Natur der Sache.
Es gibt zwischenzeitlich wenigstens einen Wettbewerber -Arcor - der mit VoIP keine ISDN-Anschlüsse mehr zur Verfügung stellt. Der iwärenicht einmal mehr in der Natur der Sache standortgebunden.
Was die Lektüre der AGB angeht, bleibt festzustellen, dass nicht dem Kunden die Verpflichtung zukommt diese sich selbst zu besorgen, sondern dr Dienstleister muss sie dem verbraucher zur Verfügung stellen. Übergabe, persönlich oder durch Zustellung, Aushang in den geschäftsräumen oder konkrete Mitteilung darüber wo sie ausliegen und wie man sie bekommt. Aber, dass de AGB nicht wirksam wurden ist ehe nicht Thema, weil ein Nachweis darüber zu führen sehr schwer würde.
Leicht dagegen ist es die AGB zu lesen und festzustellen, dass hier die Tkom keine Auflassung zu Standortbindung und Umzug fetsgehalten hat.
Letzter Punkt! Eine Standorbindung als Vertragsbestandteil würde nicht nur sittenwidrig, sondern auch verfassungswidrig sein, da sie die VerbraucherInnen über Gebühr in ihrem Gundrecht auf Freiügigkeit einschränken. Freizügigkeit, sich jeden Tag aufs neue seinen Wohnsitz im Bundesgebiet ohne Einschränkungen, auch solche aus zivilrechtlichen Verträgen, frei zu wählen. Das übrigens wäre Staats- und Verfassungsrecht Semester 1.
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| 14.03.2009 04:28:04 |
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So, von mir ein kurzes Update.
Ich habe vorsichtshalber gewartet, bis ich die erste "normale" Rechnung bekommen habe, also der erste volle Monat nach dem Umzug rum ist. Bei mir hat es tatsächlich geklappt, konnte von "Plus" auf den normalen C&S wechseln. Da ich sogar noch in einem der AKtions-Vorwahlbereiche liege, ist der Anschluss jetzt deutlich billiger (15,-) geworden. Etwas aufpassen muss man mit den Optionen, die voher inklusive waren, die man aber z.T. selbst aktiviert hatte (E-Mail-Paket usw.). Die sind natürlich erst einmal neu gebucht, aber mit der jeweiligen Mindestlaufzeit (30 oder 60 Tage). Lassen sich dann aber abbestellen.
Habe mich jetzt natürlich wieder für 2 Jahre gebunden, aber da der nächste Umzug hoffentlich in weiter Ferne liegt, habe ich das erst einmal billigend in Kauf genommen. Technisch hat alles super geklappt, da kann denen (leider) so schnell keiner das Wasser reichen. Wenn Sie nun noch diese fiesen Dinge wie die Auslegung der AGB bei Umzug ändern würden (ich denke ja, da müsste nur mal jemand wirklich klagen, um das zu klären), würde ich die Firma ja glatt vollen Herzens weiterempfehlen.
So, das nur als Update. Wenn man schon nicht aus dem Vertrag kommt, kann ihn man wenigstens (quasi vor dem Ablauf der Mindestlaufzeit) optimieren. EIn Umzug hat ja häufig auch was mit sich ändernden Bedürfnissen zu tun....
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| 14.03.2009 21:35:39 |
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Insider
Mitglied
Registriert: 07.03.2009
Beiträge: 13
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Hallo zusammen,
um die hier behaupteten Aussagen einmal auf die boden der Tatsachen zurück zu bringen:
Die mit der T-Home geschlossene Verträge bezieht sich auf den Wohnort und ist ein mit einer natürliche-/juristische Person geschlossene Dienstleistungsvertrag welcher eine „MVLZ“ (mindest Vertrag lauf Zeit) hat.
Vertragsrechtlich ist ein Umzug eine Kündigung, am alten Standort, und eine neue Bereitstellung an einem neuen Standort. Was bedeutet das ein neuer Vertrag zustande kommt welcher nach den aktuell gegebenen Konditionen „neu“ weiter geführt wird.
Natürlich haben Sie bei einer Vertragesänderung, was die neue MVLZ darstellt, ein Sonderkündigungsrecht. Sollten Sie allerdings nicht die MVLZ erfüllt haben werden Sie von T-Home in Regress genommen werden. Sie müssen, bei einer Sonderkündigung, die Grundgebühr die bis zur MVLZ ausstehenden Monate zahlen.
Sollten Sie nicht von diesem Recht gebrauch machen so besteht eine „stilschweigende Vereinbarung“ (BGB) zwischen Ihnen und T-Home.
Die „einzige“ Ausnahme besteht darin das seitens T-Home die Vertraglich zugesicherte Leistung nicht erfüllt werden können. (z.B. am neuen Standort ist kein DSL verfügbar) In diesem Fall wird seitens T-Home, ohne Kosten für Sie, der Vertrag beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Beitrag geändert von Insider (26.03.2009 18:15:02)
_______________________________________ Bei Fragen... ...einfach mal fragen.
insider.t-home@gmx.de
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| 15.03.2009 13:10:20 |
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EVK
Mitglied
Registriert: 13.03.2009
Beiträge: 3
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An meinen Vorschreiberling!
Richtig, es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag zwischen der juristischen Person Tkom und einer natürlichen Person VerbraucherIn und/oder einer juristischen Person Unternehmen.
Vertragsrechtlich stellt der Umzug zunächst einmal nichts dar, denn wenn Du Deiner Darstellung folgst, Verträge mit Tkom beziehen sich nicht auf den Wohnort, sondern sind ganz simple Dienstverträge, dann bleiben beide VertragspartnerInnen zu den gegenseitig versprochenen Dienst und der Gegenleistung verpflichtet.
Bittet die VerbraucherIn nun den anderen Teil die "vertraglich vereinbarte Dienstleistung" an den neuen Wohnort zu liefern, stellt dies keine Vertragsänderung dar, da der Vertrag nicht standortgebunden ist (wichtig der Argumentation ohne Standortbindung folgend). Vielmehr steckt in dieser Bitte/Aufforderung an Tkom lediglich der Hinweis ... liebe Tkom ich werde ab dann und dann dort wohnen und den möchte den gegenseitigen Vertrag mit MVLZ bis tt.mm.jjjj am neuen Wohnort erfüllen.
Tkom sagt nun, dass sie das Produkt C&S (2) (ihre im gegenseitigen Vertrag konkret beschriebene Dienstleistung) vertriebseingestellt hat und dieses Produkt nicht mehr liefern kann. Wem wird jetzt die Lieferung der versprochenen Dienstleistung unmöglich? DER TKOM!!! Zumindest behauptet sie es. Die Tkom erklärt sozusagen selbst, dass sie nicht erfüllen kann. Allein das bleibt entscheidend! Die Rechtsfolge aus dieser Pflichtverletzung von Seiten der Tkom ist das Recht der VerbraucherIn aus wichtigem Grund zur Kündigung und formal wirksamen Auflösung des Vertrages (gemäß AGB C&S).
Anders, wenn man/frau annimmt, dass eine Standortbindung Vertragsbestandteil geworden ist. Denn dann hätte die VerbraucherIn eben dieses eine Merkmal des Vertrages in Kauf genommen und könnte dann zu den Bedingungen der Tkom eine Kulanzkündigung und Neuvertrag annehmen oder ohne die Dienstleistung zu empfangen monatlich bis zum Ablauf der MVLZ bezahlen oder aber nicht zahlen und zu Schadenserstaz aus Vertrag verpflichtet werden.
Tkom bietet bei ihrem Modell zudem ausdrücklich keine Vertragsänderung an, sondern eine Kulanzkündigung des Altvertrages mit der "aufschiebenden Bedingung", dass ein NEUVETRAG mit neuer MVLZ abgeschlossen wird. Wie erwähnt begründet sie dies mit der Standortbindung von Netzanschlüssen und der Vertriebseinstellung alter Produkte. Wäre ein Produkt noch nicht vertriebseingestellt soll es angeblich ohne Neuvertrag funktionieren, aber was soll dann das Argument mit der Standortbindung. Häh, was will Tkom.
Stillschweigende Zustimmung oder konkludente Zustimmung wird nicht durch Schweigen abgegeben. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bei einer konkludenten Zustimmung kommt es immer auf die Verkehrssitte des Rechtsgeschäftes an. Also die Frage lautet, ist es üblich, dass bei einer bestimmten Art des Rechtsgeschäftes auch Schweigen eine Willenserklärung sein kann.
Würde Tkom am neuen Wohnort C&S nicht liefern können, sondern beispielsweise nur einen Standardtelefonanschluss, weil DSL noch nicht verfügbar, dann bestünde sie auf die Abnahme wenigstens des T-Net-Standardtelefonanschlusses; das wäre die logische Folgerung aus ihrem Vorgehen und ihrer Argumentation.
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| 15.03.2009 14:58:46 |
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so schauts auch aus EVK. Hast du einen Call & Surf Comfort und ziehst um zu einer Adresse wo DSL technisch nicht realisierbar ist so besteht Telekom auf einen Telefon-Neuvertrag mit MVLZ. Dies wäre mindestens der Call Start (4)/Standard für 17,95€ und 12mon. MVLZ.
Der T-Net Anschluss wurde ja auch schon Vertriebseingestellt und hatte keine Vertragslaufzeit.
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| 17.03.2009 22:10:50 |
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Ich arbeite in einem Telekomshop. Ich habe dieses Problem sehr oft darum mal. Deshalb mal Stichwort für Stichwort.
Die Verträge sind Standort gebunden das ist Fakt. Deshalb Umzug= Kündigung+Bereitstellung= neu 24 Monate Einverständnis Stillschweigen wenn 2 Wochen frist um ist.
Zudem wenn man zufrieden ist ist es doch egal oder nicht? Außerdem haben andere Anbieter die gleiche Prodzedur.
Genauso ist es auch wenn der Tarif günstiger wird. In dem Fall kommt auch ein neuer Vertrag zustande.
PS: Das Problem ist das man meist erst Meckert und dann zuhört oder die AGB"s liest
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| 25.03.2009 12:05:08 |
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Ach was ich noch hinzufügen wollte nachdem ich noch ein paar Beiträge gelesen habe. Wer auf die Idee kommt es mit Einstellung der Zahlungen zu versuchen, sollte wissen das die T-Com hier (wie jedes Unternehmen) sofort mit Inkasso und Rechtsanwälten kommt und damit auch recht hat. Da ich als Kunde meine Pflichten nicht erfülle.
Zudem ist es auch nicht wahr das heutzutage ein Umzug oder eine Bereitstellung eines Anschlusses nur ein Mausklick ist. Wir leben nicht inden USA. Jede Leitung ist Personen bezogen ( bei der T-Com)
Und ich rede nicht für die T-Com weil ich für sie Arbeite. Ich selbst bin Alice Kunde, da ich die Vorteile der T-Com nicht brauche.
Ach ja wenn dies wirklich rechtwidrig wäre was die T-Com macht wäre es schon längst untersat wurden(Auch bei allen anderen Anbietern die so verfahren).
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| 25.03.2009 12:51:43 |
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hi,
nehmt mir es nicht übel, aber wenn mir dreimal versichert wird das mein vertrag nicht verlängert wird, dann gehe ich auch als normaler mensch davon aus.
bei mir kam erst raus das mein vertrag auf 24 monate verlängert wurde, als ich für mitte 2009 (alter Vertrag) kündigen wollte. Denn so war auch die Option die mir die netten telekommitarbeiter unterbreitet hatten, weil ich anstatt 6000 nur 1000 anliegen habe in der neuen wohnung. aber als ich das wort kündigung nur in den mund genommen habe wurde mir gleich unterbreitet das der vertrag bis okt 2010 geht. des weiteren befindet sich in meinem besitz nicht ein schriftstück wo ersichtlich ist das mein vertrag verlängert wurde und unterschrieben habe ich auch nichts.
momentan kann ich nur jeden empfehlen alles genau zu prüfen was mit der telekom zu tun hat. lasst euch auch alles schriftlich geben.
ich werde mal abwarten was passiert. momentan ist eine Beschwerde an den Vorstand gegangen und ich werde alles meinem rechtsanwalt übergeben. Schade eigentlich das man so verfahren muss.
greetzy
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| 26.03.2009 16:52:49 |
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Insider
Mitglied
Registriert: 07.03.2009
Beiträge: 13
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Hallo zusammen,
zunächst einmal muss ich mich bei allen Lesen entschuldigen, da ich eine leider nicht korrekte Aussage, in diesem Forum getätigt habe.
Der mit T-Home geschlossene Dienstleistungsvertrag ist Standort gebunden. Was bedeutet das ein Umzug die Kündigung am „alten“ Standort und die „neue“ Bereitstellung am neun Standort darstellt (neuer Vertrag). Der entsprechende Beitrag wurde von mir geändert.
@EVK: Bei der, aufgrund der leider meinerseits falschen Äußerung, aufgestellten Kausalkette haben Sie selbstverständlich recht. Nur ist es so das ich mich geirrt habe. Mit Ausnahme der Standortbindung ist der Rest meines Beitrages vom 7. März 2009 korrekt. Was das stillschweigendes / konkludentes Handeln angeht so ist die Definition wie folgt: „Im Zivilrecht spricht man von einer konkludenten Willenserklärung, wenn sie ohne ausdrückliche Erklärung durch schlüssiges Verhalten abgegeben wird. Die Willenserklärung wird also aus den Handlungen des Erklärenden abgeleitet (BGB §133). Was bedeutet das wenn Sie die Dienstleistungen von T-Home, am neuen Standort, in Anspruch nehmen kommt ein „neuer“ Vertrag zustande. Die vertriebseingestellten Tarife (mit Ausnahme des Call & Surf Comfort [ohne Nummer] denn dieser hatte eine MVLZ [mindest Vertrags lauf Zeit] von 12 Monate) stellen keine Änderung in der MVLZ dar da alle folge Triefe 24 Monate MVLZ haben. Die von Ihnen angesprochenen Nummern, hinter dem Paket, sind lediglich „interne“ Bezeichnungen die sich auf eine Anpassung des Tarifes beziehen (z.B. günstigerer Preis). Sie stellen keine Änderung des Vertrages dar. Eine diesbezügliche Änderung hat keine Auswirkungen (außer den oben erwähnten Tarif) auf Ihre neue MVLZ.
@ CerealDeath: Die von Ihnen aufgestellte Behauptung das T-Home auf den Abschluss eines, wie auch immer gestalteten, Telefontarifes besteht ist nicht richtig. Da Sie als Kunde einen Vertrag wie Call & Surf abgeschlossen haben so muss die T-Home „allen“ im Vertrag geschlossenen Verpflichtungen nachkommen. Ansonsten besteht wie in meinem Beitrag vom 7. März 2009 dargestelltes „Sonderkündigungsrecht“ ohne Kosten für Sie.
@Etommels: Sie haben, ohne diesen „Roman“ zuschreiben, die Sachlage auf den Punkt gebracht. Persönlich denke ich das mit Kollegen wie Ihnen der Service für den Kunden weiter verbessert werden kann. Machen Sie weiter so! Mit freundlichen Grüßen
Äußerungen wie „Da ändert sich für Sie nichts“ oder „Es bleibt alles bei den bestehenden Konditionen“ sind, unabhängig von wem sie getroffenen werden, FALSCH! Ihren diesbezüglichen Verdruss kann ich persönlich sehr gut nachvollziehen. Ich möchte aber sagen das gerade T-Home sehr kulant mit solchen „Falschberatungen“ umgeht.
Mit freundlichen Grüßen
Beitrag geändert von Insider (27.03.2009 17:25:53)
_______________________________________ Bei Fragen... ...einfach mal fragen.
insider.t-home@gmx.de
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| 26.03.2009 19:44:29 |
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Piet
Westfale
Registriert: 12.07.2006
Beiträge: 448
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Also ich habe mit T-Home echt gute Erfahrungen gemacht, kann es nicht anders sagen und tauschen würde ich auch nicht mit einem anderen Provider. T-Home ist überall präsent, die Wege sind kurz und der Techniker meldet sich sofort. Und wenn man mal die Fach-Foren liest, beim jedem Anbieter gibt es Fälle, die nicht wirklich glatt gelaufen sind. Darum sollte man aber nicht gleich wechseln.
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| 22.05.2009 17:24:45 |
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Naja.... also so toll ist die Telekom nicht und die Fälle bei dennen es angeblich "glattgelaufen" ist, sind die bei dennen sich die Leute einfach eine neue Mindestvertragslaufzeit aufbrummen haben lassen - völlig unrechtmäßig.
Bin auch Telekom - Kunde und hatte eben das Problem. Ich habe verdammt lange in der Hotline zugebracht, mich sehr viel geärgert und bin auch noch blöd von den Supportmitarbeitern angemacht worden.
Es ging soweit dass ich sogar bei meinem Rechtsschutz nachgefragt habe und die definitive und eindeutige Aussage ist:
Ist die Telekom nicht in der Lage oder gewillt einen bestehenden Vertrag mit einem bestimmten Tarif bereitzustellen, so kommt sie ihrer Verpflichtung gegenüber ihrem Vertragspartner, dem Kunden, nicht nach. Bei einem Umzug kann keiner "was dafür", dementsprechend können auch keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden, von keiner der Vertragsparteien.
Eine Standortbindung ist selbstverständlich NICHT vorhanden da dies weder in den AGB vermerkt ist (und wenn es das wäre, so wären diese ungültig) noch sonstwie behandelt wird. Stellt die Telekom einen Tarif also ein, so ist dies einzig und allein das Problem der Telekom und nicht des Kunden.
Somit gibt es mehrere (rechtlich richtige) Möglichkeiten: - Die Telekom zieht den bestehenden Vertrag um, ohne wenn und aber, die Laufzeit ändert sich nicht, beginnt also nicht von neuem - Die Telekom bietet einen gleichwertigen Tarif an, allerding mit der Restlaufzeit des alten Vertrages (und auch den monatlich, maximal, gleichen Kosten) - Die Telekom löst sich von dem bestehenden Vertrag wg. wegfall der Geschäftsgrundlage und der Kunde ist "frei", kann erneut einen (Neu)Vertrag bei der Telekom abschließen oder zu einem anderen Anbieter wechseln
Dies sind die Möglichkeiten bei der keine Kulanz oder sonstwas vonnöten ist... einfach nur das gute Recht des Kunden und der Telekom
Hinzu kommen die Kulanzmöglichkeit: - Die Telekom löst den bestehden Vertrag aus Kulanz und der Kunde "revangiert" sich mit einem Neuvertrag, hier beginnt eine neue Vertragslaufzeit - logischerweise. Allerdings, wichtig!, ist hier ein -neuer- Vertrag gemeint bei dem auch andere (z.B. günstigere) Tarife gewählt werden können. Auch die neue Mindestvertragslaufzeit hat nichts mit der alten zu tun, hatte man vorher z.B. Call & Surf Comfort mit 24 Monaten MVLZ und schließt am neuen Standort einen Call & Surf Basic mit 12 Monaten MVLZ so gelten logischerweise nur die "neuen" 12 Monate.
Das wars an sich, der Kunde muss nichtmal die "Kulanzmöglichkeit" akzeptieren, ebensowenig wie die Telekom es muss.
Verträge beinhalten nicht nur Rechte, Sie bringen auch Pflichten mit sich.... auch für die Telekom.
Achja, mir wollte man eben einen Call & Surf Comfort (2) "kündigen" und am neuen Standort einen Call & Surf Comfort (4) "aufdrücken", natürlich mit neuer MVLZ..., hätte nur noch 6 Monate im alten Vertrag gehabt.
Man erwischt auch teilweise vernunftbegabte Supportmitarbeiter bzw. habe ich in T-Punkten bislang NUR gute Erfahrungen gemacht (ist einfach ein unterschied ob man per Telefon oder von Mensch zu Mensch spricht). Bei mir wurde der bestehende Call & Surf Comfort (2) mit den restlichen 6 Monaten MVLZ auf Kulanz gekündigt und ich habe dafür den Call & Surf Basic gewählt der eben 10 Euro / Monat weniger kostet und nur 12 Monate MVLZ hat.
Ist sowas mal geklärt hat man in der Telekom durchaus einen sehr guten Vertragspartner, bis dahin aber versuchen Sie (wie vermutlich ziemlich alle anderen Anbieter) jeden noch so miesen Trick um dich zu binden.
Ps. Mit der Telekom redet man nicht per Telefon, nur BRIEFE MIT FRISTEN UND EINDEUTIGEN AUSSAGEN bewirken etwas. Rechtlich immer passiv ist dabei auch gut, d.h. Frist setzen für Umzug des Vertrages oder, ersatzweise, Kündigung desselben. Wenn Frist vertreicht dann die Einstellung der Zahlungen - das alles Ankündigen und schon muss die Telekom sich aufraffen.
Schöne Grüße
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| 01.07.2009 17:39:11 |
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@Anonymous:
Also ich habe auch versucht den Call & Surf Comfort (2) 6 Monate vor Ende der MVLZ zu kündigen und zum günstigeren zu wechseln - erfolglos.
Ich habe mit mehreren Telekom-Mitarbeitern telefonisch und per Mail gesprochen. Kein einziger Mitarbeiter kam mir auch nur einen Zentimeter entgegen. Die ließen sich selbst von Kündigungen und einem drohenden Wechsel zur Konkurrenz nich beeindrucken, obwohl ich schon seit vielen Jahren Telekomkunde bin.
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| 07.07.2009 11:56:53 |
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sunshine67
Mitglied
Registriert: 16.07.2009
Beiträge: 1
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Also ich hab hier mal alles überflogen, aber irgendwie hilft es mir bei meinem Problem nicht weiter. Ich bin im Oktober 2007 umgezogen und habe meinen Call&Surf (2) mitgenommen. Ich habe das Gnaze am telefon machen müssen, da es online grad nicht funktionierte. Also fragte ich nach, ob sich mein Vertrag mit dem Umzug wiedeer verlängert. Antwort: NEIN!!! Dieses Jahr im April (seit meinem Umzug hatte ich nur Ärger mit der Telekom...ständig falsche Rechnungsposten von fremden Personen aus fremden Vertägen) hatte ich dann genug von der Telekom und ich war mir sicher, dass mein Vertrag im Juni 09 hätte auslaufen müssen. Sicherheitshalber fragte ich im T-Punkt nach und die nette Dame dort bestätigte mir das. Am selben Tag rief wegen ner anderen Sache die Telekom bei mir an und ich fragte nochmals nach (sicher ist sicher) und ich bekam die selbe Antwort. Daraufhin bin ich zur Konkurrenz, habe den Wechsel klar gemacht und nun plötzlich gabs Probleme, die Rufnummer zu portieren. Grund: Vertrag bei der Telekom läuft noch bis Oktober. Und nun hat mich gerade eine nette Frau von der Telekom angerufen und hat soch nochmal alles angesehen und dabei musste ich feststellen, dass in meiner "Akte" nur Dinge sind, die mir nicht weiterhelfen. Z.B. liegt denen kein Vertrag vom Juni 2007 vor (mir dagegen schon), allerdings ein Neuvertrag vom Oktober 2007 (ich bekam nur ne Bestätigungsmail). Und das mir die Kollegen beide unabhängig den 13.06. als Vertragsende genannt haben, wurde natürlich auch nicht vermerkt. Ich zahle seit Juni bei 2 Anbietern (die Telekom brauchte übrigens 4 Wochen, um sich auf mein Schreiben zu melden). Ich hatte mich natürlich auf meine Unterlagen und die Aussagen der Telekom Mitarbeiter verlassen und habe somit den Wechsel angetreten. Habe ich denn überhaupt eine Chance??? Oder kann mir dort jeder erzählen was er will??? Sicher hätte ich die Umzugsbestätigungsmail genauer lesen sollen (vielleicht stand da was von Neuabschluss), aber damals habe ich den Aussagen der Mitarbeiter noch geglaubt und im allgemeinen Umzugschaos hatte ich auch anderes zu tun. Und da ja auch nie ne Auftragsbestätigung ankam und trotzdem alles funktionierte, habe ich mir keine Sorgen gemacht. Hier gabs mal einige links, die sich auf Umzug beziehen, aber irgendwie finde ich nix mehr auf der website.
Vielleicht kann mir jemand nen Rat geben, ob / was ich tun kann.
ach ja: Beitrag von Matze 09/08 (zur Zeit meines Umzug) http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/theme-45858870/theme-45858869/theme-45858868/faq-45857910 Ich zitiere: "Verlängert sich durch einen Umzug die Mindestvertragslaufzeit meines Tarifs? Nein, Ihr Vertragsverhältnis verändert sich nicht, wenn Sie umziehen."
heute gefunden: http://hilfe.telekom.de/hsp/cms/content/HSP/de/3378/theme-45859561/theme-133631783/theme-45859535/faq-132364148
Hat sich da was geändert bei der telekom?
Beitrag geändert von sunshine67 (16.07.2009 16:07:14)
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| 16.07.2009 15:48:16 |
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