Piet
Westfale
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Am 21. August beobachteten zwei Polizisten in London einen jungen Mann, der sich vor einem Haus aufhielt und dort seinen Laptop bediente. Auf Nachfrage erklärte der junge Mann, wer würde über einen unverschlüsselten WLAN-Zugang (aus dem betreffenden Haus) das Internet nutzen.
Da der Mann keine Einwilligung des Anschlussinhabers vorweisen konnte, wurde er kurzerhand verhaftet. Nach dem britischen 'Communications Act' steht das benutzen fremder Internetzugänge seit 2003 unter Strafe (vergleichbar mit dem deutschen Rechtsbegriff der Leistungserschleichung).
Nach Aussage der britischen Behörde soll diese Festnahme als abschreckendes Beispiel für jeden dienen, der denkt, er könne unerlaubt einen nicht abgesicherten Internet-Zugang nutzen.
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| 23.08.2007 14:12:56 |
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