Fabian
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Am 20. Juni, wird der Deutsche Bundestag über einen Gruppenantrag mit dem Titel "Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom EuGH prüfen lassen" abstimmen. Der von 130 Abgeordneten der FDP, der Grünen und der Linken eingebrachte Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über ihre Rechtmäßigkeit entschieden hat.
Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vom März 2006 sieht vor, dass künftig zur Erleichterung der Strafverfolgung das Telekommunikationsverhalten aller 460 Millionen EU-Bürger bedarfsunabhängig protokolliert und mindestens ein halbes Jahr lang vorgehalten werden soll. Insbesondere soll aufgezeichnet werden, wer wann mit wem telefoniert und per E-Mail oder SMS korrespondiert hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden.
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| 19.06.2006 18:10:34 |
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