eaglee
Mitglied
Registriert: 29.01.2008
Beiträge: 1
|
|
Hallo!
Ich befinde mich in folgender Situation. Ich bestellte Anfang Dezember 2007 per Internet einen Call&Surf Basic (T-Net) Anschluss bei T-Home. 2 Tage später kam die Hardware. Und das war auch das einzige was kam. Dann Anruf bei T-Com, man meinte, mein Auftrag sei irgendie verloren gegangen, er wurde nochmal telefonisch aufgenommen und man werde sich in den nächsten Tagen telefonisch melden...
Nun der wichtige Teil: letzte Woche (22. Jan) kam eine Auftragsbestätigung für einen "XXL Fulltime/T-Net Anschluss für 35,95 EUR pro Monat, quasi nen Analoganschluss mit Flatrate, was ich jedoch nicht bestellte. Daraufhin rufte ich die Hotline an und fragte, was das solle... Die Dame am Telefon meinte, ich müsse erstmal, da es sich um einen Neuanschluss handelnt, nen normalen Anschluss machen, damit die DSL Verfügbarkeit geprüft werden kann. Da ich aber inzwischen weiß, dass es in unserem Ort kein DSL gibt, dachte ich mir, na toll... jetzt geh ich nen Vertrag mit der Telekom ein und hab nicht mal das gewünschte Produkt. Für mich war klar, ich widerrufe den Auftrag, da ich eh nur am DSL interessiert war. Nun kamen heut shcon die T-Com Mitarbeiter (was ich leider überlas) und wollten mir den Anschluss, den ich widerrufen wollte, anschließen. Im schreiben steht ja "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn T-Com mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben." Zählt die Anfahrt von T-Com (ich habe sie nicht reingelassen, mein Anshcluss wurde nicht gemacht) als "Ausführung einer Dienstleistung" und erlischt somit mein Widerrufsrecht?
Danke! Stephan
|
|
| 29.01.2008 16:14:40 |
|
Didi
Mal hier, mal da
Registriert: 07.11.2006
Beiträge: 328
|
|
eaglee,
ich schreibe Dir mal weil ich meine, die wenigsten Leser werden sich zu Deiner Frage äußern, weil es sich dann ja um eine Art "Rechtsberatung" handeln würde und weil jeder Fall sowieso anders liegt.
Also, dies ist KEINE Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung:
Ich glaube, die Widerspruchsfrist bei derartigen Verträgen liegt bei 14 Tagen und wäre damit grundsätzlich schon mal überschritten. Doch, so wie ich Dich verstanden habe, hast Du noch keine Auftragsbestätigung für Deinen beantragten Tarif erhalten, sondern nur eine Auftragsbestätigung für einen Tarif, den Du gar nicht bestellt hast. Ergo solltest Du dieser Auftragsbestätigung widersprechen können, denn die 14 Tage sind noch nicht um.
An Deiner Stelle würde ich zunächst einmal in einen Telekom-Shop (T-Punkt) gehen und diesen Fall einfach mal mündlich vortragen; die können auch online einsehen, was eigentlich wann beantragt wurde und was dann letztlich bestätigt wurde.
Im T-Punkt würde ich mir dann die Adresse der zuständigen Regionalniederlassung geben lassen, damit Du Deinen Widerspruch mit der Bitte um Aufhebung des gesamten Vorganges schriftlich darlegen kannst. (DAS würde ich dann auch machen). Inwieweit dann noch Kosten auf Dich zukommen weiß ich nicht. Eine eventuelle Einmalgebühr von Summe "X" wäre dann aber immerhin noch besser, als wenn Du einen 24-monatigen Vertrag an der Backe hättest.
Also einfach mal im T-Punkt anfragen.
:o)
|
|
| 29.01.2008 16:54:57 |
|
Matze234
Mitglied
Registriert: 01.07.2008
Beiträge: 8
|
|
eaglee schrieb:
Hallo!
Ich befinde mich in folgender Situation. Ich bestellte Anfang Dezember 2007 per Internet einen Call&Surf Basic (T-Net) Anschluss bei T-Home. 2 Tage später kam die Hardware. Und das war auch das einzige was kam. Dann Anruf bei T-Com, man meinte, mein Auftrag sei irgendie verloren gegangen, er wurde nochmal telefonisch aufgenommen und man werde sich in den nächsten Tagen telefonisch melden...
Nun der wichtige Teil: letzte Woche (22. Jan) kam eine Auftragsbestätigung für einen "XXL Fulltime/T-Net Anschluss für 35,95 EUR pro Monat, quasi nen Analoganschluss mit Flatrate, was ich jedoch nicht bestellte. Daraufhin rufte ich die Hotline an und fragte, was das solle... Die Dame am Telefon meinte, ich müsse erstmal, da es sich um einen Neuanschluss handelnt, nen normalen Anschluss machen, damit die DSL Verfügbarkeit geprüft werden kann. Da ich aber inzwischen weiß, dass es in unserem Ort kein DSL gibt, dachte ich mir, na toll... jetzt geh ich nen Vertrag mit der Telekom ein und hab nicht mal das gewünschte Produkt. Für mich war klar, ich widerrufe den Auftrag, da ich eh nur am DSL interessiert war. Nun kamen heut shcon die T-Com Mitarbeiter (was ich leider überlas) und wollten mir den Anschluss, den ich widerrufen wollte, anschließen. Im schreiben steht ja "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn T-Com mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben." Zählt die Anfahrt von T-Com (ich habe sie nicht reingelassen, mein Anshcluss wurde nicht gemacht) als "Ausführung einer Dienstleistung" und erlischt somit mein Widerrufsrecht?
Danke! Stephan |
Na?, hat es mit der Stornierung geklappt?
_______________________________________ Grüße Matze
|
|
| 01.07.2008 22:52:46 |
|
Fox
Mitglied
Registriert: 30.05.2008
Beiträge: 17
|
|
An alle angesprochenen
Viele im Forum lassen recht frustrierend Ihren Frust freien lauf. Ist auch oK kann man nachvollziehen... aber mal melden , eine Rückinfo , was nun draus gewurden ist ?
Fehlanzeige - ein Feedback fehlt dann- und nur das negative bleibt übrig, das finde ich einfach nicht in Ordnung, allen anderen gegenüber.
Schade, Fox
|
|
| 17.08.2008 19:58:39 |
|