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Liebe Forenteilnehmer,
wer hat einen guten Tipp für mich ?
Vor knapp einem Jahr habe ich ein Tchibo-Handy für meine Mutter erworben damit sie immer erreichbar ist aber auch in Notfällen anrufen kann.
Vor ca 2 Wochen kam eine freundliche SMS des Anbieters:
" .. um weiter tchibofonieren zu können .. ist bis zum 10.6. ein Aufladung vorzunehmen "
Aktuell beträgt das Guthaben noch 7,59 € .. also für meine Mutter sicherlich noch eine ganze Weile ausreichend. Ich habe die Kundenbetreuung von Tchibo auf die aktuelle Rechtssprechung z.B. Landgericht Düsseldorf AZ 12 O 458/05 aufmerksam gemacht ....
Heute erhalte ich nun ein freundliches Schreiben der Kundenbetreuung mit folgendem Inhalt :
.. selbstverständlich hält man sich an rechtskräftige Urtiele, und damit VERFALLEN auch keine Restguthaben mehr ....
ABER .....
... nach Ablauf der VERWENDUNGSFRIST ist RESTGUTHABEN umgehend wieder verwendbar, sobald eine erneute GUTHABENAUFLADUNG erfolgt ist !!!!!!
Obwohl also noch ausreichend Guthaben vorhanden ist, kann meine Mutter dann nicht mehr telefonieren ; das Restguthaben wird bis zu einer weiteren Aufladung ( und das sind ja mindestens15 € ) sozusagen eingefroren ???????
Ob die dann aufgelaufenen Guthaben von meiner Mutter jemals verbraucht werden, ist eher unwahrscheinlich ...............
Ist das zulässig ??? Gibt es schon dazu Verfahren/Urteile ?
lieben Gruß Mariesusanne
Beitrag geändert von mariesusanne (17.05.2008 21:54:00)
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| 17.05.2008 13:41:09 |
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