Mirko
Freak
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Glaubt man den Medienspekulationen, so sollen die iPhone-Vermarkter das Gerät nur noch ausgeben dürfen, wenn der Kunde beim Kauf des neuen iPhone-Handys auch einen Mobilfunk-Laufzeitvertrag akzeptiert haben. Damit ist zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass der iPhone-Nutzer sein Gerät anderweitig entsperren lässt, es wäre jedoch sinnlos, weil der Kunde die monatlichen Mobilfunk-Kosten aus dem Laufzeitvertrag zu zahlen hat.
Zu mindestens in den USA und in Großbritannien soll das Gerät an keinem Kunden mehr ausgegeben werden, der nicht beim iPhone-Kauf einen Mobilfunk-Vertrag akzeptiert und unterschrieben hat. Obwohl auf der O2-Website (Großbritannien) immer noch steht, dass das Gerät "zu Hause" über das iTunes-Portal freigeschaltet werden kann, sollen (zu mindestens) die Vertriebspartner in den USA (AT&T) sowie Großbritannien (O2-UK), die Geräte noch im Verkaufsladen aktivieren. Kauft der Kunde das Gerät in eines der Apple-Stores, so kann er zwar ein noch nicht entsperrtes Gerät mitnehmen, muss allerdings zuvor einen Mobilfunkvertrag unterschrieben haben.
Ob diese Spekulationen stimmen und ob dies tatsächlich auch in anderen Ländern gilt, wird man sehen. Von der Telekom-Tochter T-Mobile sind diesbezüglich noch keine Informationen zu bekommen.
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| 11.06.2008 09:32:12 |
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