Kai
Supporter
Registriert: 12.07.2006
Beiträge: 213
|
|
Vor gut einer Woche hatte der Kölner Internet-Dienstleister für Breitband-Internet, Telefon und Mobilfunk, "Congstar" seine neuen DSL-Komplett-Anschlüsse vorgestellt. Hierbei handelt es sich um entbündeltes DSL, also ohne Telefonanschluss über die Telefonleitung der Deutschen Telekom.
Kunden, die dieses Produkt buchen, haben dann allerdings nicht mehr die Möglichkeit, Call-by-Call oder Preselection zu nutzen. Hieran nun stört sich der Telekom-Konkurrenten-Verband 'VATM' und hat die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde eingeschaltet. Dieser hat jetzt reagiert und alle Beteiligten zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Der VATM, aber auch die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass die Telekommunikationsanbieter auch in den neuen IP-Netzen (Next Generation Netzwork) 'NGN' verpflichtet sind, dem Kunden die Möglichkeit zur Anwahl billiger Vorwahlen zu bieten. Ob diese Meinung allerdings richtig ist, bleibt die Frage.
Die Bundesnetzagentur vertritt wohl die Meinung, dass nach Interpretation des (nicht eindeutig gehaltenen) Gesetzestextes, diese Vorschrift nur für das herkömmliche Festnetz der Telekom gilt. Aus Sicht der Wächter sei aus dem Gesetz nur eine allgemeine Pflicht der Telekom zu lesen. Andere Zugangsarten sind nicht konkret im Gesetzestext aufgezählt und daher ist hieraus auch keine Pflicht zu Call-by-Call für das Congstar-Angebot herzuleiten.
|
|
| 26.08.2008 16:04:22 |
|
|
|
Hat sich da schon etwas getan? I
|
|
| 31.10.2008 14:13:01 |
|
Wechsel zu
Die letzten Beiträge aus diesen Forum
|
|