Sendeanlagen für Mobilfunk kann nicht grundsätzlich verhindert werden

Forum für DSL und mobile Telekommunikation

Telekommunikation - DSL Tarife und News
RSS 2.0  
Sie sind nicht angemeldet. Atom 0.3  
Forum Home / Mobilfunk Allg. /

Sendeanlagen für Mobilfunk kann nicht grundsätzlich verhindert werden

  Beitrag schreiben
Autor
Beitrag Seiten: 1
Wally
Scout

Registriert: 07.07.2006
Beiträge: 188
In einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe wurde entschieden, dass Mieter sich nicht grundsätzlich dagegen wehren können, wenn die Behörden  Vermietern erlauben, auf ihren Grundstücken Sendemasten für Mobilfunkanlagen zu betreiben. Laut Urteil (AZ.: VIII ZR 74/05) muss der Vermieter allerdings sichergestellt haben, dass die Anlage die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte für elektromagnetische Felder nicht überschreitet.

Im konkreten Fall ging es um die Klage eines bettlägerigen Mannes, der als Mieter und Träger eines Herzschrittmacher festgestellt hatte, dass sein Vermieter auf dem Dachboden des Mietshauses eine Mobilfunksendeanlage installiert hatte. Der Mieter fürchtete eine Störung seines Herzschrittmachers aufgrund der elektromagnetischen Strahlen.

Der BGH sah für diese Befürchtungen jedoch keinen Anlass. Die Anlage halte die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte ein. Es bestünden keine Anhaltspunkte, dass die Werte nicht mehr dem heutigen Kenntnisstand entsprechen. Daher könne der Mieter einen Verbot auch nicht pauschal geltend machen. Das so genannte Restrisiko sei dem Mieter unzumutbar.


_______________________________________
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Praktisch schon.
Chuck Red

06.09.2006 15:33:34
  Zitieren
Seiten: 1   Beitrag schreiben
Wechsel zu

HTML 4.01 Valid