Mirko
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Die Bundesnetzagentur hat heute eine Regulierungsverfügung veröffentlicht, wonach die Deutsche Telekom zukünftig verpflichtet wird, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitband-Zugang auf der Basis des Internetprotokolls anzubieten. Dadurch sollen Wettbewerber zukünftig auch ohne aufwendige Vertragsverhandlungen die Möglichkeit erhalten, die Zugangsleistungen von der Telekom beziehen zu können.
Die Telekom muss den IP-Bitstrom-Zugang zu "nicht-diskriminierenden Bedingungen" gewähren und sich die Entgelte für diese Zugangsleistung vorab von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Grundlage für die Festlegung dieser Entgelte sind laut Bundesnetzagentur "die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung" und somit nicht die realen Kosten. Außerdem muss die Telekom innerhalb von drei Monaten ein Standardangebot für den IP-Bitstrom-Zugang vorgelegt haben.
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| 13.09.2006 12:38:20 |
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