Kabel BW scheitert mit Eilantrag gegen Frequenz-Versteigerung

Kabel BW scheitert mit Eilantrag gegen Frequenz-Versteigerung
Bild: Kabel BW
Das Unternehmen Kabel Baden-Württemberg (BW) ist mit dem Eilantrag gegen die Frequenz-Versteigerung gescheitert. Dieser Eilantrag, den der Kabelnetz-Betreiber einreichte, hatte zum Ziel, die für April geplante Versteigerung von Frequenzen im Bereich von 800 Megahertz auszusetzen. Ganz genau genommen werden Frequenzen in den Bereichen 800MHz, 1,8GHz, 2GHz und 2,6GHz versteigert. Kabel BW befürchtet, dass die Nutzung dieser Frequenzen Störungen im eigenen Kabelnetz bewirken könnte. Damit wäre die Übertragung von Free- und Pay-TV-Angeboten beeinträchtigt außerdem könnte auch die Verbindungsgeschwindigkeit der Internet-Zugänge vermindert werden, denn diese Leistungen werden über das Kabelnetz realisiert. Das Kölner Verwaltungsgericht, dem der Eilantrag vorlag, entschied, dass die zu befürchtenden Störungen keinen Grund für ein Aussetzen des Vergabeverfahrens darstellen. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.

Nutzung der Frequenzen ist Grund für Klage

Es geht dementsprechend generell um die Nutzung der Frequenzen, weswegen die Firma Kabel BW auch gegen das Vorhaben der Bundesnetzagentur klagt, besagte Frequenzen für den Mobilfunk nutzbar zu machen. Zunächst wurde nur der eingangs erwähnte Eilantrag abgelehnt, über die zweite Klage ist noch kein Richterspruch gefällt worden. Kabel BW ist im Übrigen nicht der einzige Kläger gegen die Frequenz-Versteigerung. Insgesamt gibt es sechs Klagen gegen die Vorgehensweise, mit der die Versteigerung vollzogen werden soll. Eingereicht haben sie andere Kabelnetzbetreiber und Rundfunkveranstalter – also viele, die bereits über Frequenzen verfügen und Inhalte durch sie vermitteln. Das Verwaltungsgericht muss jede einzelne Klage entscheiden, da sich keine für einen Musterrichterspruch eignet.

Dafür sind die Vorwürfe zu unterschiedlich. Generell geht es um die Bedingungen der Versteigerung. Als Beispiel finden es manche ungerechtfertigt, dass lediglich die vier Unternehmen an der Auktion teilnehmen können, die bereits Netzbetreiber sind. Das befürwortet eine Oligopol-Bildung und ist dementsprechend rechtswidrig, argumentieren die Gegner. Im Vorfeld ist bekannt geworden, dass sich sechs Unternehmen für die Auktion angemeldet haben, aber letztendlich nur vier zugelassen worden sind. Nach Angaben des Regulierers hatte eine Firma ihren Antrag auf Zulassung zum Versteigerungsverfahren zurückgezogen. Eine weitere erfüllte die Voraussetzungen für die Zulassung zum Versteigerungsverfahren nicht, "daher war der Antrag abzulehnen". Um welche Firmen es sich handelt, teilte die Bundesnetzagentur nicht mit, Medienberichten zufolge war aber eine der beiden nicht an der Auktion teilnehmenden Firmen Airdata.

Für Mitte März ist eine mündliche Verhandlung in Köln angesetzt, in deren Verlauf diese Problematik diskutiert werden soll.

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