InterconnectiongebührLexikon Telekommunikation und Technik |
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InterconnectiongebührInterconnectiongebühren werden von Unternehmen an die Deutsche Telekom für die Netzzusammenschaltung mit dem Netz der Telekom zwecks Verbindungsweiterleitung bezahlt. Die Berechnung erfolgt in der Regel pro Verbindungsminute, wobei die Gebühren jedoch auch von der Anzahl der Verbindungspunkte mit dem Telekom-Netz abhängig sind. Damit sind Anbieter, die nicht über eigene Leitungskapazitäten verfügen, in der Lage diese von der Telekom zu erwerben und an den Endverbraucher weiterzuverkaufen. Zurück zu `I` |
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