RufnummernportabilitätLexikon Telekommunikation und Technik |
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RufnummernportabilitätDie Rufnummernportabilität bezeichnet die Möglichkeit für die Teilnehmer ihre zugeteilte Rufnummer beizubehalten, wenn: - unter Beibehaltung des Standortes der Netzbetreiber gewechselt wird (Netzbetreiberportabilität für Teilnehmerrufnummern). - der Standort /die geographische Lage gewechselt wird (geographische Portabiltät). · der Netztyp gewechselt wird, z.B. beim Wechsel vom Festnetz in das Mobilfunknetz (Netzportabilität). für den Mehrwertdienste-Anbieter unter Beibehaltung der Rufnummer den Netzbetreiber zu wechseln (Netzbetreiberportabilität für Diensterufnummern). Zurück zu `R` |
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