InverssucheLexikon Telekommunikation und Technik |
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InverssucheDie Inverssuche (lat. invers, dt. umgekehrt) oder auch Rückwärtssuche ist eine Art der Telefonauskunft, bei der nicht eine zu einer Kombination aus Name und Adresse gehörende Rufnummer gesucht wird, sondern Adressdaten des Anschlussinhabers zu einer bekannten Rufnummer erfragt werden können. Gegen die Verwendung der eigenen Daten können Anschlussbesitzer Widerspruch einlegen. Normalerweise haben Kunden bei den verschiedenen Telefonanbietern die Möglichkeit, sich über die Internetseiten des Anbieters von der Inverssuche abzumelden. Ein Widerspruch kann auch mit einem formlosen Brief oder einem Fax unter Angabe der vollständigen Anschrift, der Kundennummer und der Buchungskontonummer erfolgen. Die Inverssuche ist übrigens nur dann erlaubt, wenn der Kunde im Telefonbuch oder einem öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen ist. Deshalb stellt sich das Problem der Rückwärtssuche für viele Festnetz- oder Handy-Nutzer gar nicht, wenn die Zustimmung zur Eintragung verweigert wurde. Die Inverssuche war aus datenschutzrechtlichen Gründen (in § 14 Absatz 4 der inzwischen aufgehobenen Telekommunikations-Datenschutzverordnung) in Deutschland lange verboten. Seit Ende 2004 ist die Inverssuche unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 105 Telekommunikationsgesetz (TKG) in Deutschland offiziell möglich. Zurück zu `I` |
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