FSELexikon Telekommunikation und Technik |
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FSEFSE ist die Abkürzung für Freisprecheinrichtung. In Deutschland ist es verboten während der Fahrt ohne Freisprechanlage zu telefonieren, andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Durch den Einbau von Freisprechanlagen kann das Unfallrisiko wegen Ablenkung des Fahrers vermindert und damit die Sicherheit während der Fahrt erhöht werden. Freisprecheinrichtungen werden zumeist in Fahrzeugen verwendet, um freihändig telefonieren zu können. Freisprechanlagen werden unterschieden in „Plug and Play„- und Festeinbaulösungen. „Plug an Play“ Freisprechanlagen werden in den Zigarettenanzünder eines Fahrzeuges eingesteckt und müssen dann mit dem Handy verbunden werden. Meistens sind Mikrofon und Lautsprecher hierbei im Gerät integriert. Herkömmliche Freisprechanlagen werden hauptsächlich in Fahrzeuge fest eingebaut. Sie ermöglichen das Telefonieren über ein Mikrofon und die Fahrzeuglautsprecher, ohne dass ein Hörer in die Hand genommen werden muss. Diese Freisprechanlagen bedient der Fahrer entweder über das Mobiltelefon, über die Freisprechanlage und/oder über die Lenkradtasten des Fahrzeugs. Freisprecheinrichtungen können mit Mikrofon und Lautsprecher ausgestattet sein und die Stummschaltung des Radios aktivieren. Es gibt 2 verschiedenen Arten von Freisprechanlagen, haltergebundene und halterlose Anlagen. Bei haltergebundenen Lösungen sind je nach Handytyp spezielle Halterungen notwendig, wo das Mobiltelefon eingesteckt wird. Bei halterlosen Freisprecheinrichtungen kommuniziert das Mobiltelefon mit der Freisprechanlage meist über Bluetooth. Das Mobiltelefon ist damit nicht an Kabel gebunden und muss sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Freisprecheinrichtung befinden. Zurück zu `F` |
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