Anbieterwechsel und Rufnummernportierung

Handy-Rufnummer und Rufnummerportierung

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Mobilfunk Anbieterwechsel

Anbieterwechsel


Anbieterwechsel Gerade jetzt in Zeiten, wo sich immer mehr Mobilfunk-Anbieter mit ihren Telefon-Tarifen unterbieten und um Kundschaft "buhlen" stellt sich die Frage: Ist es möglich, die Handy-Nummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen?

Die Antwort lautet vom Grundsatz her: JA !

Die Mobilfunk Anbieter sprechen in diesem Zusammenhang von "Rufnummernportierung" und meinen eigentlich nur damit, dass man bei einem Wechsel von einem Anbieter zu einem anderen, seine gewohnte Nummer samt Vorwahl behalten kann. Zumeist bleibt auch die Telefonnummer des netzinternen Anrufbeantworters gleich. Das einzige was sich ändert sind die vorgegebenen Kurzwahlnummern der Mailbox und die Servicenummern des "neuen" Netzbetreibers.

Die meisten Mobilfunkanbieter, von denen Sie ein "kostenloses Handy" dazu bekommen, finanzieren das Handy in der Regel über die Grundgebühr und die damit verbundene Laufzeit in dem jeweils angebotenen Mobilfunk-Netz. Deshalb ist eine sogenannte Rufnummern-Portierung zumeist immer nur dann möglich, wenn der "alte" Vertrag ausgelaufen ist. Häufig gestehen Ihnen die Netzbetreiber eine gewisse "Karenzzeit" ein, die etwa bei vier Monaten (vor Ablauf des Vertrages) und vier Wochen (nach Ablauf des Vertrages) liegt.

Sofern Sie ihren Anbieter wechseln und Ihre alte Rufnummer behalten möchten, wird Ihr Weg in den meisten Fällen folgendermaßen aussehen:

Schritt 1
Kündigen Sie den 'alten' Vertrag rechtzeitig. In der Regel müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Teilen Sie außerdem dem alten Provider innerhalb der Kanrenzfrist mit, dass Sie Ihre Rufnummer mitnehmen (portieren) wollen.

Schritt 2
Geben Sie in einen Ladengeschäft des gewünschten neuen Netzbetreibers oder bei einem autorisierten Fachhändler eine unterschriebene Bevollmächtigung und Einverständniserklärung zur Rufnummernmitnahme ab. Hiermit hat der "neue" Netzbetreiber die Möglichkeit, sich sämtliche relevanten Informationen vom "alten" Netzbetreiber einzuholen.

Schritt 3
Teilen Sie dem neuen Netzbetreiber mit, ab wann Sie unter seinem Service erreichbar sein möchten. Die Rufnummernmitnahme wird an dem vereinbarten Datum aktiviert.

Schritt 4
Mit Abschluss des neuen Servicevertrages erhalten Sie eine neue SIM-Karte und natürlich je nach Vertragsabschluss auch ein neues Mobiltelefon. Die SIM-Karte ist auf die Nummer des alten Netzbetreibers aufgeschaltet, die Gespräche werden aber zukünftig über den neuen Betreiber abgerechnet.

Sie können Ihren alten Vertrag aber auch selber (fristgerecht) kündigen und erhalten in der Regel etwa 10 Tage später die Kündigungsbestätigung. Mit dieser Bestätigung als Nachweis kann bei dem neuen Anbieter ein Vertrag abgeschlossen und gleichzeitiger die Beantragung auf Rufnummernportierung gestellt werden. Wichtig ist nur, dass sämtliche Angaben des Kunden mit den Daten des Altvertrages überein stimmen.

Je nach Anbieter verlangt sowohl der ehemalige Mobilfunk-Netzbetreiber als auch der neue Netzbetreiber eine Gebühr für die Mitnahme der Rufnummer. Diese Gebühren liegen üblicherweise zwischen 22,50 Euro und 25,00 Euro, also im ungünstigsten Fall zahlen Sie etwa 50,00 Euro für die Mitnahme Ihrer alten Telefonnummer.


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