
"Mit der Wandlung Deutschlands hin zu einer digitalen Dienstleistungsgesellschaft sind attraktive Angebote schneller Internetzugänge und innovativer Dienste wichtige Treiber für wirtschaftliches Wachstum. Nur wenn der Kunde zwischen verschiedenen Zugangsanbietern, Internetprovidern und digitalen Diensten wählen kann, wird durch einen funktionierenden Wettbewerb Innovation und Wachstum gefördert." Zu diesem Ergebnis kommt die heute vorgestellte Untersuchung "Digitale Dienstleistungsgesellschaft" von Prof. Dr. Paul J.J. Welfens und Dipl.-Volksw. Dora Borbély, die im Auftrag von
AOL Deutschland erstellt wurde.
"Derzeit ist ein gefährliches Stadt-Land-Gefälle zu beobachten. Schnelle Internetzugänge, die Voraussetzung für viele Dienste sind, dürfen sich nicht auf Ballungszentren beschränken, sondern müssen durch optimale TK-Regulierung auch in der Fläche verfügbar sein. In einer Wissensgesellschaft wie in Deutschland muss ein gesunder Wettbewerb auf Ebene des Anschlusses, des Netzzugangs und beim Angebot digitaler Dienste durch optimale Telekommunikationsregulierung gewährleistet bleiben", fasst Prof. Welfens seine Untersuchung zusammen.
Die Studie stellt die Gefahr einer nachhaltigen Beeinträchtigung der Start- bzw. Expansionschancen digitaler Dienstleister bei unzureichender bzw. ineffektiver Regulierung des Ex-Monopolisten dar. Die Folgen wären negative Beschäftigungseffekte direkter und indirekter Art. So ist bei einer effektiven Regulierung mit einer verstärkten Nutzung von Kommunikationsdiensten zu rechnen. Dies kann, wie in der Untersuchung betont wird, über einen Zeitraum von acht Jahren zu rund 700.000 neuen Arbeitsplätzen in Deutschland führen oder im Falle fehlender Regulierung diesen Beschäftigungszuwachs verhindern.
Betrachtet man die Marktbeherrschung durch die Telekom ist es weiterhin wichtig, dass Konkurrenten ebenfalls die Möglichkeit zum Angebot innovativer Produkte haben. "Es ist wenig gewonnen, wenn der Ex-Monopolist einen
kurzfristigen Investitions- und Innovationsspurt realisiert", so Professor Welfens weiter. "Innovative Dienste könnten so vom marktbeherrschenden Netzunternehmen angeboten werden und möglicherweise in marktunüblichen Bündelprodukten vertrieben werden, die es bei einem funktionierenden Wettbewerb nicht geben würde. Darin läge ein offenkundiger Missbrauch von Marktmacht vor, da diese von einem Markt regelwidrig auf einen anderen Markt übertragen wird", heißt es weiter.
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