BGH - Werbeverbot von Handy-Klingeltönen in Jugendzeitschriftdsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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07.04.2006BGH - Werbeverbot von Handy-Klingeltönen in Jugendzeitschrift Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift untersagt. Im konkreten Fall geht es dabei um die Zeitschrift Bravo Girl. Derartige Anzeigen seien wettbewerbswidrig, weil dadurch die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt werde, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag. In der Zeitschrift "Bravo Girl" hatte ein Unternehmen für Klingeltöne, Logos und SMS-Bilder geworben, die für 1,86 Euro pro Minute herunter geladen werden konnten. Verbraucherschützer hatten den unklaren Endpreis beanstandet und auf Unterlassung geklagt.
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