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07.04.2006

Sonstige Meldungen

BGH - Werbeverbot von Handy-Klingeltönen in Jugendzeitschrift

BGH - Werbeverbot von Handy-Klingeltönen in JugendzeitschriftDer Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne in einer Jugendzeitschrift untersagt. Im konkreten Fall geht es dabei um die Zeitschrift Bravo Girl. Derartige Anzeigen seien wettbewerbswidrig, weil dadurch die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt werde, entschied das Karlsruher Gericht am Donnerstag.

In der Zeitschrift "Bravo Girl" hatte ein Unternehmen für Klingeltöne, Logos und SMS-Bilder geworben, die für 1,86 Euro pro Minute herunter geladen werden konnten. Verbraucherschützer hatten den unklaren Endpreis beanstandet und auf Unterlassung geklagt.

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Nach Meinung der Richter sind Minderjährige weniger in der Lage, Preiswürdigkeit und finanzielle Folgen von Werbeangeboten abzuschätzen. Bei der beanstandeten Werbung -in einer überwiegend von Jugendlichen gelesenen Zeitschrift- sind die Kosten laut Gericht nicht hinreichend überschaubar, weil nur der Minutenpreis angegeben ist. Zudem erfahre der Handy-Nutzer die tatsächliche finanzielle Belastung erst später durch die Rechnung. Senatsvorsitzender Eike Ullmann bei der Urteilsverkündung: "Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb bewusst eine Verbrauchergruppe (Jugendliche) herausgegriffen, die er für besonders schutzwürdig hält."


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