WiMAX - BNetzA muss Frequenzvergabe neu aufrollendsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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14.04.2006WiMAX - BNetzA muss Frequenzvergabe neu aufrollenNach einer Mitteilung vom 08.03.06 durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) waren insgesamt 900 Anträge für Broadband Wireless Access (WiMAX) gestellt worden. Hierbei handelt es sich um die drahtlose Übertragungsmöglichkeit für Breitband-Internet-Zugänge in den Frequenzbereichen 3.400 bis 3.600 MHz. Angesichts der immer größer werdenden Nachfrage von Breitband-Zugängen bietet diese Technik, gerade in dünn besiedelten Regionen, eine gute und kostengünstige Alternative zu DSL. Zeigte sich Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth Anfang März noch hoch zufrieden mit dem Interesse und der Antragsflut, musste die Behörde zwischenzeitlich erkennen, dass eine Vergabe der Lizenzen offenbar doch nicht so einfach ist. In einem Schreiben vom 11. April teilte die Behörde den Antragstellern mit, dass ..."im Lichte der tatsächlichen Antragssituation"... keine Lösungsmöglichkeit für die Frequenzzuteilung besteht. Obwohl von Marktbeobachtern und -Analysten "Eile angemahnt" wird, wenn die so genannte WiMAX-Technologie überhaupt eine Marktchance gegenüber WLAN und UMTS haben soll, lässt sich die Bundesnetzagentur Zeit für ihr weiteres Vorgehen. Die Bundesnetzagentur will zunächst ein so genanntes Vergabeverfahren in Gang bringen und die Bedingungen dafür bis zum Sommer festlegen. Zuvor ...Ordnung muss sein!... muss die Behörde die registrierten Antragsteller gemäß Telekommunikationsgesetz zunächst noch anhören. Im Herbst soll dann die Entscheidung für die endgültige Vergabe der Frequenzen fallen. Der Heise-Ticker schreibt in einer Veröffentlichung: "Um dem Nachfrageüberhang zu begegnen, ist es wahrscheinlich, dass die Bundesnetzagentur im neuen Vergabeverfahren konkret benannte abgegrenzte Regionen ausschreiben wird. Der Zuschnitt dieser Areale kann sich dabei nach Auskunft des Leiters der Pressestelle der Bundesnetzagentur, Rudolf Boll, nicht nach Stadt- oder Landesgrenzen richten, sondern muss unter "frequenzökonomischen" Gesichtspunkten erfolgen und topographische Gegebenheiten berücksichtigen."
Die Bundesnetzagentur will auch prüfen, ob sie die Namen der Antragsteller veröffentlichen darf. Hierdurch wäre es den einzelnen Unternehmen möglich, eventuell Kontakt für mögliche Kooperationen aufzunehmen. Rubrik: Alternative Zugänge
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