10.06.2006

 Der DSL-Zugangs- Provider freenet teilt in einer Pressemitteilung mit, dass das Landgericht Hamburg die gegen den Verschmelzungsbeschluss der freenet.de AG vom 25.08.2005 erhobenen Anfechtungsklagen abgewiesen hat. Gegen dieses abweisende Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Die Weg zur Fusion des Mobilfunk-Anbieters mit Freenet sei damit aber noch nicht frei, heißt es von einem Gerichtssprecher am Freitag. Zum einen werde das Landgericht Hamburg erst am 2. August entscheiden, ob die Eintragung der verschmolzenen Firma ins Handelsregister freigegeben werde, zum anderen seien noch Aktionärsklagen gegen den entsprechenden Fusionsbeschluss der Mobilcom-Hauptversammlung beim Landgericht Kiel anhängig.
Die Anteilseigner von Freenet und Mobilcom hatten der Fusion im August 2005 mit großer Mehrheit zugestimmt. Aktionärsklagen blockieren jedoch deren Vollzug.
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