
Kunden, die sich für einen Mobilfunk-Prepaid-Vertrag interessieren oder bereits eine entsprechende Prepaid-Karte besitzen werden wissen, dass Guthaben-Beträge auf Konten, deren Karten nicht nachgeladen werden oder lange nicht benutzt wurden, verfallen.
Dies ist vor allem für Menschen ärgerlich, die eine Prepaid-Karte lediglich für Notfall-Anrufe benutzen. Vornehmlich ältere Menschen telefonieren mit ihrem
Handy selten, weil sie sich einfach nicht an den "neumodischen Kram" gewöhnen wollen und lieber das gewohnte
Festnetz-Telefon benutzen. Um aber eine Prepaid-Karte am Leben zu erhalten, ist man gezwungen, mindestens alle sechs Monate wenigstens ein Mindestguthaben einzuzahlen (zumeist 15 Euro) und nach und nach kann sich so schon mal ein Guthaben von bis zu 100 Euro aufsummiert haben.
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Die Zeiten, wo der Mobilfunk-Betreiber die Karte für ungültig erklärt und dann das eingezahlte Guthaben verfallen ist, sind nun endgültig vorbei: Heute hat das Oberlandesgericht in München ein
Urteil zum Thema Prepaid-Guthaben bestätigt, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bereits in
erster Instanz erstritten hatte.
Demnach darf bei einem Prepaid-Tarif ein Guthaben nicht zwölf Monate nach der Aufladung verfallen, wenn nicht innerhalb des darauf folgenden Monats eine weitere Aufladung erfolgt. Auch nicht verfallen darf ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages. Das Oberlandesgericht sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Auch für unwirksam erklärte das Gericht eine Klausel, die für eine Sperre ein Entgelt erhebt, das sich aus einer Preisliste ergibt.
"Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten", freut sich Brigitte Sievering-Wichers, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale. "Es stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid-Verträgen.
Das Urteil des Oberlandesgerichtes München trägt die Aktenzeichennummer 29 U 2294/06.
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Rubrik: Handy Tarife