Urteil - Kunde braucht Kosten aus Premium-SMS nicht zu bezahlendsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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11.07.2006Urteil - Kunde braucht Kosten aus Premium-SMS nicht zu bezahlen Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hat gestern auf ein Urteil des Hamburger Amtsgerichtes Wandsbeck hingewiesen, in dem ein E-Plus-Kunde erfolgreich die Nichtzahlung eines so genannten SMS-Premiumdienstes erstritten hat. Das Urteil ist am 2. Mai 2006 ergangen und bereits rechtskräftig, weil der Streitwert unterhalb der Berufungsgrenze liegt, so die vzhh. Mit einer so genannten "Premium-SMS" kann der Mobilfunk-Kunde Mehrwertdienste per SMS in Anspruch nehmen und gleich bezahlen, ohne dass er seine Bankverbindung preisgeben muss. Zahlt er beispielsweise für eine reguläre SMS 11 Cent und bestellt dann einen Klingelton, Handylogo oder auch Chats und Flirtlines mittels SMS, so wird ihm für diesen Dienst, der vom Anbieter angezeigte Preis als "SMS-Takt" belastet.
Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt: Kunden, die auf ihrer Mobilfunkrechnung hohe Beträge für Premium-SMS vorfinden, die sie sich nicht erklären können, sollten die Zahlungen verweigern und rechtlichen Rat einholen.
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