BNetzA - Verfügung für IP-Bitstromzugangdsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
24.07.2006BNetzA - Verfügung für IP-Bitstromzugang
Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht vor, der Deutschen Telekom AG eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum IP-Bitstrom zu nicht-diskriminierenden Bedingungen, zur getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots aufzuerlegen. Hinsichtlich der Entgelte ist geplant, diese einer Vorab-Genehmigung zu unterwerfen. Eine DSL-Flatrate ist heute schon zum Null-Tarif zu haben !
Die Europäische Kommission sowie die nationalen Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedsstaaten können nunmehr innerhalb eines Monats zu dem Entwurf Stellung nehmen. Unter weitestgehender Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur dann endgültig entscheiden. Der IP-Bitstrom-Zugang soll Wettbewerber in die Lage versetzen, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick.
Rubrik: Sonstige Meldungen
Weitere relevante Rubriken: Bundesnetzagentur | Telekommunikation Services
Frühere Artikel aus dieser Rubrik:
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||