24.07.2006

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über eine Klageschrift zu entscheiden, in der die gesetzlich vorgeschriebene Identifizierungspflicht für alle Telekommunikationsnutzer für unverhältnismäßig erachtet wird. Sinngemäß heißt es: "Wenn Bürger befürchten müssen, nicht mehr anonym telefonieren zu können, würden sie dadurch in ihren Grundrechten beschnitten. Die Kläger verwiesen in ihrem Antrag auf Angaben der Bundesnetzagentur, wonach die Datenbank vergangenes Jahr rund 3,4 Millionen Mal abgefragt worden sei, also im Schnitt 9 000 Mal am Tag. Die Zahl der Abfragen verdoppelt sich alle drei Jahre. Speziell geht es in diesem Verfahren um die Erfassung von persönlichen Daten beim Anmelden eines Handys oder auch beim Kauf einer SIM-Karte als so genannter Mobilfunk-Prepaid-Vertrag.
Im Juni 2006 hatten zwei Privatpersonen und vier E-Mail-Anbieter Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie drängten auf mehr Datenschutz und eine Kostenerstattung für Unternehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) in weiten Teilen nicht zur Entscheidung angenommen; mit der Verpflichtung zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefon- oder Handyanschlusses will sich das Gericht jedoch befassen.
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Das Telekommunikationsgesetz verlangt, dass Diensteanbieter Name, Anschrift und Geburtsdatum ihrer Kunden zusammen mit der zugeteilten Rufnummer in eine Datenbank einstellen. Zugriff darauf haben staatliche Stellen wie Polizei, Staatsanwaltschaften, Steuerfahnder oder die Geheimdienste.
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