Mobilfunkstrahlen – weiterer Prozess um Mobilfunk-Sender
In Straßburg beschäftigt sich das Landgericht mit einer Klage einer 42-jährigen Elsässerin, die hypersensibel auf elektromagnetische Wellen reagiert und ihre Wohnungsbaugesellschaft wegen eines Sendemastes auf dem Dach ihrer Sozialwohnung verklagt.
Nach Angaben der Klägerin leidet sie extrem unter Ohrensausen, Kribbeln in den Händen sowie Füßen und Vibrationen im Gesicht, die sich anfühlen würden, wie kleine Stromschläge. "Ich will, dass man einen Freiraum um mich schafft, damit ich normal leben und diesen Kampf beenden kann", sagte die Klägerin bei Gericht. Ihre Anwältin Bénédicte Lagrandé erklärte, die Frau leide seit April 2003 unter der inzwischen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Krankheit anerkannten Hypersensibilität gegen elektromagnetische Wellen.
Die Wohnungsgesellschaft wies die Vorwürfe zurück und beantragte die Abweisung der Klage. Die zuständige Anwältin zeigte sich überrascht von der Klage und meinte, der Klägerin wären mehrfach andere Wohnungen angeboten worden, die sie jedoch alle abgelehnt hätte.
Das Urteil soll am 29. September verkündet werden.
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