Urteil - WLAN-Besitzer haften für missbräuchliche Uploads

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10.09.2006

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Urteil - WLAN-Besitzer haften für missbräuchliche Uploads

Urteil - WLAN-Besitzer haften für missbräuchliche UploadsDas Hamburger Landgericht hatte sich mit einem Verfahren zu beschäftigen, in dem es um die Frage ging, inwieweit ein WLAN-Besitzer für missbräuchliche Uploads von Fremde verantwortlich ist.

Konkret ging es um einen Fall, in dem eine Hamburger Bürgerin ihr privat genutztes Wireless LAN nicht abgesichert hatte und ungebetene "Gäste" das unverschlüsselte Funknetz nutzen, um mehrere Musikstücke in die Peer-to-Peer-Plattform "Gnutella" einzustellen. Die Rechteinhaber dieser Musikstücke hatten daraufhin die Adresse der WLAN-Inhaberin über die IP-Adresse ermitteln können und sie wegen Unterlassung kostenpflichtig abgemahnt.

Die Beklagte widersprach der Abmahnung mit dem Hinweis, ihr Netz sei illegal von einer unbekannten Person genutzt worden und sie hätte ihr WLAN sofort nach Bekannt werden des Missbrauches mit einem Passwort abgesichert. Eine Wiederholungsgefahr sei somit nicht gegeben. Die Gegenseite war mit dieser Erklärung nicht einverstanden und erreichte eine Einstweilige Verfügung gegen die Besitzerin des Internet-Anschlusses. Auch die Kosten für das Verfügungsverfahren sollte sie zahlen und so kam es zum Klagestreit.

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Das Landgericht Hamburg schloss sich der Meinung der Kläger an. Es heißt: Wer seine Internet-Verbindung drahtlos betreibe, müsse seinen Router absichern, andernfalls verstoße er gegen zumutbare Prüfungspflichten. Es sei allgemein bekannt, dass ungeschützte WLAN-Verbindungen von Dritten missbraucht werden könnten und deshalb haftet die Besitzerin des Internet-Anschlusses gemäß Paragraph 1004 BGB als "Störer für Schutzrechtsverletzungen".


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