Runfnummern-Spam – BNetzA verbietet Rechnungslegung
Wer ein Mobilfunk-Telefon besitzt, kennt das Problem: Das Handy klingelt nur einmal und hinterlässt die Nachricht: "Anruf in Abwesenheit". Der unbedarfte, aber neugierige Handybesitzer drückt dann auf "Wählen" und schon ist er in eine 0900er oder 0137er Spam-Nummer hereingefallen.
Nachdem sich eine Vielzahl von Verbrauchern bei der Bundesnetzagentur über derartige "Ping-Anrufe" beschwert haben, hat die Agentur reagiert und 78 Mobilfunk-Service-Providern die Rechnungslegung sowie das Inkasso für derartige Nummern untersagt. Eine Liste der Nummern finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur. Dort gibt es auch ein Beschwerdeformblatt, mit dem sich geschädigte Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden können.
Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur braucht ein Verbraucher zukünftig für animierte Rückrufe keine Telefongebühren mehr bezahlen. Außerdem erhält auch der Spammer für die provozierten Rückrufe keine Auszahlungen. Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben alleine seit Mai 237 Rufnummern wegen Rufnummern-Spam abgeschaltet. Zu 78 Rufnummern sei zusätzlich ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen worden.











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