Björn-Steiger-Stiftung - immer wieder werden Notrufsäulen zerstörtdsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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15.01.2007Björn-Steiger-Stiftung - immer wieder werden Notrufsäulen zerstört Björn Steiger war ein Kind, das im Mai 1969 nach einem schweren Verkehrsunfall nur deshalb starb, weil es zu lange dauerte, bis Rettungskräfte am Unfallort waren. Kurz darauf gegründeten die Eltern des getöteten Kindes die Stiftung, und seither versucht die Stiftung, Menschen möglichst schnell Hilfe zukommen zu lassen, die in Not geraten sind. In jüngerer Zeit wurde die Stiftung dadurch bekannt, dass sie ein Ortungssystem entwickelt hat, dass nun bei sämtlichen Notrufleitstellen mit integriert werden soll. Anfang Dezember 2006 erst stellt die Stiftung ein Kinder-Handy vor, das mit einer Paniktaste ausgestattet ist und mittels GPS geortet werden kann. Was die meisten Menschen nicht wissen: Die Björn-Steiger-Stiftung unterhält auch Notrufsäulen, in Niedersachsen alleine 288. Leider sind diese Säulen immer wieder Ziel von Randalierern. "Wenn nur die Tür oder der Hörer abgerissen sind, reparieren wir den Schaden. Oft rücken die Täter aber mit Baseballschlägern an und zerstören mehrmals dieselbe Säule. Das kostet uns jedes Mal 2500 Euro. Die Täter werden so gut wie nie ermittelt", sagt Siegfried Steiger, Vorstand der Stiftung. Alleine in Niedersachsen wurden im vergangenen Jahr insgesamt 17 Säulen zerstört, eine derart große Häufung gab es noch nie.
Das Problem: Viele Menschen wissen nicht, wo sie sind, und machen falsche oder ungenaue Ortsangaben. Die Rettungskräfte verlieren dann wertvolle Zeit, bevor sie den Verletzten finden. Aus diesem Grund sind bereits mehr als 100 Rettungsleitstellen mit der Steiger-Software ausgestattet; 200 weitere Leitstellen sollen noch folgen. Mit der Software können Handys auf zwei verschiedenen Arten geortet werden. Ideal funktioniert die Ortung bei GPS-Handys - per Satellit erfährt die Leitstelle den exakten Standort. Bei allen anderen Handys wird eine Funkzellen-Ortung durchgeführt, die genauso schnell geht, aber ungenauer ist. Allerdings wird das Ortungssystem durch datenschutzrechtliche Bestimmungen gehemmt: "Wir dürfen ein Handy nur dann orten, wenn Lebensgefahr droht. Außerdem muss der Anrufer zustimmen, wenn er dazu in der Lage ist. Wir sind auch verpflichtet, jede Ortung zu dokumentieren", sagt Hans-Ludwig Sämann von der Feuerwehr Braunschweig.
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