
Das Finanzministerium in Österreich teilt mit, dass österreichische Unternehmen, die Rechnungen per
FAX erhalten, auch weiterhin berechtigt sind, die Vorsteuer abzuziehen. Auf der Website des Finanzministerium heißt es: "In Abänderung der Information vom 29. November 2005 wird die Frist, vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungen mittels Fernkopierer (Telefax) übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2007 verlängert."
Ursprünglich sollten Rechnungen, die mittels Telefonnetz- oder Internet übermittelt werden, nur noch bis zum 31.12.2005 vorsteuerabzugsfähig sein, wenn diese keine digitale Signatur tragen. Die von dem Finanzministerium herausgegebene Terminverlängerung hat einen ganz banalen Grund: In Österreich findet sich praktisch kein Unternehmen, die geeignete Geräte zum Empfangen und Ausdrucken der Belege einsetzen.
Die inzwischen weit verbreitete Praxis, Faktura ohne elektronische Signatur per E-Mail zu übermitteln, ist erlasswidrig und kann teuer kommen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) warnt daher vor Problemen. Über 70 Prozent der Unternehmen wüssten laut einer aktuellen Erhebung nicht, dass elektronische Rechnungen nur mit digitaler Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigen. Die übliche Methode, unsignierte PDF-Dokumente auszudrucken und abzulegen, ist laut Finanzministerium unzulässig.
Deutschland geht einen etwas anderen Weg. Hier werden Belege, die mittels FAX oder E-Mail übermittelt wurden, aber mit der Steuernummer sowie mit der Umsatzsteuer-ID versehen sind, von den Finanzbehörden bedenkenlos als vorsteuerabzugsfähige Rechnungen anerkannt.
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