Neuordnung des Telemediengesetzes passiert auch Bundesratdsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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17.02.2007Neuordnung des Telemediengesetzes passiert auch Bundesrat Mitte Januar 2007 hatte der Deutsche Bundestag die umstrittene Neuordnung des Medienrechts im Rahmen des Elektronischen Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes (ElGVG) mit den Änderungsvorschlägen aus dem Wirtschaftsausschuss verabschiedet. Nun passierte die Gesetzesvorlage auch ungehindert die Länderfraktion (Bundesrat) und somit könnte das Gesetz bereits am 01.März 2007 in Kraft treten. Im Vorfeld der geplanten Neuordnung hatten Experten im Wirtschaftsausschuss erhebliche Nachbesserungen bei den vorgeschlagenen Regelungen zur Spam-Bekämpfung, zur Haftung von Providern und zum Datenschutz gefordert. Sachverständige monierten zudem, dass es in dem Gesetzesentwurf Abgrenzungsprobleme zwischen Rundfunk, Telekommunikation und der neu zu schaffenden Kategorie der Telemedien gebe und Internet-Dienste zu streng reguliert werden könnten.
Zwischen Tele- und Mediendiensten, die bislang in unterschiedlichen Gesetzen des Bundes und der Länder geregelt sind, soll nicht mehr unterschieden werden. Vom TMG erfasst werden alle Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht ausschließlich dem Telekommunikations- oder Rundfunkbereich zuzuordnen sind. Dabei kann es sich etwa um Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit, zeitversetztes Video on Demand, Weblogs, Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen oder die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen per E-Mail handeln.
Rubrik: Sonstige Meldungen
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