Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor freenetPhone-Werberndsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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20.02.2007Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor freenetPhone-Werbern
Zumeist erst mit dem Bestätigungsschreiben von freenetPhone bzw. der Telekom wird dem Kunden klar, was er dort eigentlich unterschrieben hat. Mit seiner Unterschrift hat er veranlasst, dass die Umstellung des Telefonanschlusses "...antragsgemäß..." von der Telekom auf freenetPhone erfolgt. Statt eines Gewinns hat der Kunde einen so genannten Pre-Selection-Vertrag unterschrieben, also die Voreinstellung des Telekom-Anschlusses auf einen anderen Anbieter. Vergleichen Sie doch einmal den Preis von 3DSL des Providers 1und1!
Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht hier eine gezielte Täuschung der Verbraucher. "Die Praxis von freenetPhone ist eine unlautere Wettbewerbshandlung und somit unzulässig", so Katja Henschler, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Hat der Kunde die Täuschung erkannt und möchte von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, so wird dem Kunden laut Verbraucherzentrale oft eine wissentlich falsche Auskunft gegeben. freenetPhone weist die schriftlichen oder telefonischen Widerrufe nämlich als "verspätet" zurück.
Katja Henschler: Widerspruchsfrist ist oft noch nicht abgelaufen:
Rubrik: Sonstige Meldungen
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