26.02.2007

 Heute hat die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding der Bundesregierung ein Mahnschreiben der Europäischen Union übermittelt, mit dem signalisiert wird, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Der Grund liegt im Paragraphen 9a des novellierten Telekommunikationsgesetzes, dass jetzt am Wochenende in Kraft getreten ist und der Deutschen Telekom eine Regulierungsbefreiung für das neue VDSL-Netz ermöglicht.
In einer offiziellen Stellungnahme heißt es nun vom Wirtschaftsministerium: "Wir gehen davon aus, dass das Gesetz EU-rechtskonform ist." Wirtschaftsminister Michael Glos selbst hatte am Freitag (kurz vor Inkrafttreten des neuen TKG) den Vorwurf der EU-Kommission zurückgewiesen, das Gesetz sei nicht EU-rechtskonform. Glos meinte: "Das Gesetz schafft einen 'ausgewogenen Ausgleich' zwischen der Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen."
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat am vergangenen Samstag die lang umkämpfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Im neuen Paragraph 9a des 'Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften' werden 'neue Märkte' für unbestimmte Zeit von der Vorabregulierung freigestellt. Auf diesen Passus will die Deutsche Telekom ihr Recht begründen, das neue VDSL-Netz nicht gegenüber der Konkurrenz öffnen zu müssen. Ob die Bundesnetzagentur das auch so sieht ist noch die Frage, denn bisher hat die Deutsche Telekom der Netzagentur noch nicht erklärt, wodurch mit dem neuen VDSL-Netz "neue Märkte" geschaffen werden.
Zusätzliche Brisanz erhält das Vertragsverletzungsverfahren einerseits durch die Tatsache, dass Deutschland noch gut 30 Prozent Telekom-Aktien besitzt, andererseits derzeit auch den EU-Ratsvorsitz innerhalb der Gemeinschaft führt.
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