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27.02.2007Kein Schadensersatz für Telefonkarten-Sammler Ganz sicher werden sich noch viele daran erinnern, dass sich Anfang der 1990er Jahre ein regelrechter Sammlermarkt um die so genannten neuen Telefonkarten gebildet hatte. Münzfernsprecher waren plötzlich "out", Fernsprecher für Karten plötzlich "in". Die Marketing-Strategie der Deutschen Post mit den vielen bunten Telefonkarten überzeugten nicht nur Kunden, sondern brachten auch den Sammlermarkt in Schwung. Mit Aufkommen der Mobilfunktelefone, ... oder anders: mit den kleinen handlichen Handys ... ging der Bedarf an Münzfernsprechern einschließlich ihrer Karten-Schwestern mehr und mehr zurück und somit verebbte der Sammlermarkt für Karten auch mehr und mehr. Ende 2001 war Schluss mit Lustig. Zum 31.12.2001 wurden die alten Karten mit DM-Beträgen gesperrt, die Deutsche Telekom bot seinerzeit allerdings an, das Restguthaben Guthaben auf eine neue Karte gutzubringen. Diese Maßnahme fand -EIN- Sammler aber überhaupt nicht lustig. Er hatte sich zu Beginn der 1990er Jahre bunte Telefonkarten mit einem Guthabenwert von 4.000 DM angeschafft. Durch die Sperrung der Karten sah er sich plötzlich mit dem Verlust eines Sammlerwertes von (damals 9740 Euro) konfrontiert, die er vor dem Amtsgericht Köln einklagen wollte.
Das Oberlandesgericht sah in der nachträglichen Beschränkung der Gültigkeitsdauer keine Pflichtverletzung des beklagten Unternehmens. Auch wenn anfangs keine Gültigkeitsdauer festgelegt worden sei, bedeute dies nicht, dass mit der gekauften Karte ohne jede zeitliche Beschränkung telefoniert werden könne. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde Revision zugelassen.
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