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07.03.2007BNetzA veröffentlicht Regulierungsverfügung zu ATM-Bitstromzugang Am heutigen Tag hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang der Deutschen Telekom bekannt gegeben. Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, ihren Kunden qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten.In der Regulierungsverfügung ist der Telekom eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum ATM-Bitstromzugang ..."zu nicht-diskriminierenden Bedingungen"... auferlegt worden. Ferner geht es um die getrennte Rechnungsführung und die Veröffentlichung eines Standardangebots. "Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird", heißt es vom Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Deshalb hat die zuständige Beschlusskammer auch auf eine so genannte "Vorabgenehmigungspflicht" abgesehen und setzt nur auf eine nachträgliche Entgeltkontrolle. Kurth machte dennoch deutlich, dass die Behörde die Preisgestaltung der Deutschen Telekom "aufmerksam verfolgen wird".
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