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22.03.2007

Sonstige Meldungen

'R'-Gespräche - BNetzA veröffentlicht Details zur Sperrliste

'R'-Gespräche - BNetzA veröffentlicht Details zur SperrlisteMitte Februar hatten wir darüber berichtet, dass es in der jüngeren Vergangenheit immer mal wieder zu Gerichtsprozessen um die Kosten für die so genannten "R"-Gespräche gekommen ist und das der Gesetzgeber Ende 2006 mit dem geänderten Telekommunikationsgesetz eine Regelung aufgenommen hat, die vorschreibt, den Endverbraucher vor unerwünschten "R"-Gesprächen zu schützen. Hiernach war die Bundesnetzagentur verpflichtet worden (§ 66i TKG), eine zentrale Liste mit Rufnummern zu führen, die von den Diensteanbietern als "gesperrt" gemeldet werden.

Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin im Februar angekündigt, dass die Behörde ab dem 01. Juli 2007 eine entsprechende Sperr-Datei zur Verfügung stellen wird, ohne jedoch weitere Details zu nennen, außer dass die Eintragung in dieser Datei kostenlos sind.

Nun veröffentlichte die Behörde weitere Details. Es heißt: "Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) haben Endkunden die Möglichkeit, ihre Rufnummer für die Annahme von R-Gesprächen sperren zu lassen. Das kann sinnvoll sein, wenn der Anschlussinhaber nicht immer die Kontrolle über den Anschluss hat, etwa in Hotels, am Arbeitsplatz oder wenn Kinder im Haushalt sind".

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Möchte ein Anschlussinhaber seinen Telefonanschluss für "R"-Gespräche sperren lassen, so ist für die Meldung der zu sperrenden Rufnummer der jeweilige Telekommunikationsdienstleister zuständig. Die Sperrliste wird von der Bundesnetzagentur in Form einer Datenbank geführt. Die Anbieter von Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz melden der Bundesnetzagentur täglich alle bei ihnen eingegangenen Aufträge zur Sperrung oder Endsperrung einer Rufnummer. Die Dienstleister sind zudem verpflichtet, die Liste mit den Sperrdaten täglich abzurufen.

Die Eintragung der zu sperrenden Rufnummer ist für den Anschlussinhaber kostenlos. Für die Bearbeitung zur Beantragung einer Löschung aus der Sperrliste kann der Dienstleister ein Entgelt verlangen. Sämtliche Dienstleister sind bis spätestens 1. September 2007 verpflichtet, an das Meldeverfahren teilzunehmen.


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