Telefon-Spam soll zukünftig mit Bußgeld belegt werdendsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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16.05.2007Telefon-Spam soll zukünftig mit Bußgeld belegt werden Obwohl unerwünschte Telefonwerbung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten ist, kommen immer wieder Klagen der Endverbraucher über ungefragte Anrufe mit ungefragten Offerten. Aus diesem Grund will der Gesetzgeber nun noch weitere Maßnahmen ergreifen, um den Endverbraucher zu schützen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) meinte gestern gegenüber der Presse: "Unseriöse Firmen setzen sich zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über das UWG hinweg. Deshalb sollen zukünftige Verstöße gegen das UWG mit einem Bußgeld belegt werden können." Leider ließe sich nicht immer feststellen, wer genau angerufen hat, so die Ministerin weiter und deshalb sollen auch 'technische Verschleierungsmaßnahmen' (gemeint sind u.a. Rufnummernunterdrückung) untersagt und ein Verstoß ebenfalls mit einem Bußgeld belegt werden. Die bisherige Rechtslage ist auch nach Ansicht der Verbraucherzentralen unzureichend, denn selbst nach dem Verbot der ungefragten Anrufe seien die tatsächlichen Belästigungen weiter gestiegen. Bis jetzt sind die Endverbraucher den Telefon-Spammern mehr oder weniger auch hilflos ausgesetzt, es sei denn, ein Mitbewerber oder eine Verbraucherzentrale strebt eine "Sammelklage" an. Die Verbraucherorganisationen fordern deshalb 'schlagkräftige Sanktionen' gegen die 'ungebremste Flut' der unerlaubten Werbeanrufe.
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