OLG Frankfurt - 'Flatrate' darf mit 'kostenlos' beworben werdendsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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30.05.2007OLG Frankfurt - 'Flatrate' darf mit 'kostenlos' beworben werden Wenn Sie sich mit dem Internet (oder auch Mobilfunk) beschäftigen und Werbung sehen, in der bei einer Flatrate gesagt wird, dass Sie kostenlos surfen oder kostenlos telefonieren können, obwohl ja die eigentliche Flatrate auch Geld kostet, so ist die Werbeaussage für den Endverbraucher >>nicht irreführend<<. -DAS- zu mindestens meint das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt. Wie es in dem Urteil heißt (Aktenzeichen 6 U 98/06), weiß der Verbraucher, dass die Aussage in der Werbebotschaft nicht in dem Sinne wörtlich zu verstehen ist und überhaupt keine Gebühren zu zahlen hat. Es sei allgemein bekannt, dass für Flatrates eine pauschale Grundgebühr zu zahlen ist und somit ist eine Werbebotschaft mit "kostenlos" nicht irreführend. Mit diesem Urteil bestätigte das Gericht eine beklagte Werbeschrift eines Telefonanbieters in der es heißt: "Der Kunde kann kostenlos telefonieren". Geklagt hatte die "nette" Konkurrenz, die in der Klage meinte, die beklagte Gesellschaft würde verschweigen, dass für die Flatrate eine monatliche Grundgebühr fällig sei. Außerdem würde aus der Werbung nicht deutlich werden, dass die Flatrate lediglich Festnetzgespräche abdecke.
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