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31.05.2007htp erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Telekom
Der Regionalprovider hatte dem Gericht Eidesstattliche Versicherungen von Kunden vorgelegt, die dem Gericht beweisen sollten, welchen Einfluss die Telekom auf htp-Kunden versucht zu nehmen. Unter anderem soll die Telekom einer Kundin damit gedroht haben, den Telekom-Anschluss bereits im März abzuschalten, obwohl die Kundin erst im August zu htp wechseln wollte. In einem anderen Fall soll die Telekom behauptet haben, zwischen Abschaltung bei der Telekom und Freischaltung bei htp würden mindestens zwei Wochen liegen, so dass der Kunde mindestens um diese Zeit ohne Telefonanschluss sei. Schauen Sie doch einfach mal nach einer VoIP-Flat !
Mit der jetzt erwirkten einstweiligen Verfügung darf die Telekom derartige Behauptungen gegenüber htp-Kunden nicht mehr aufstellen, sonst droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro (Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig). "Uns geht es nicht darum, das Thema hochzuspielen", erklärte HTP-Geschäftsführer Ralf Kleint. "Aber was die Telekom da macht, ist nicht hinnehmbar und schädigt der ganzen Branche."
Rubrik: Sonstige Meldungen
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