Bericht - EU-Roaming-Gebühren sollen ohne Übergangsfrist geltendsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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17.06.2007Bericht - EU-Roaming-Gebühren sollen ohne Übergangsfrist gelten In einem Bericht des österreichischen Nachrichten-Magazins 'futurezone' ist zu lesen, dass die EU-Roaming-Verordnung am 29. Juni im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird und damit am 30. Juni 2007 in allen Mitgliedsstaaten in Kraft tritt. Dann soll die Verordnung, zu mindestens für Neukunden, ohne Übergangsfrist in Kraft treten. Bislang waren die Mobilfunk-Netzbetreiber davon ausgegangen, dass ihnen für die Umsetzung der neuen Verordnung eine Frist von einigen Monaten gewährt wird. Für Bestandkunden soll eine etwas längere Frist gelten. Es heißt, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung müssen die Mobilfunk-Netzbetreiber ihren Kunden ein neues Angebot unterbreitet haben, das neben der dann geltenden EU-Höchstgrenzen auch ein eigenes Angebot beiliegen darf. Die Kunden wiederum haben dann zwei Monate Zeit, auf dieses Angebot zu reagieren, das dann wiederum von den Anbietern innerhalb eines Monats umgesetzt werden muss. Reagieren die Kunden nicht auf die Informationen ihrer Provider, so gelten unter Ausnutzung der genannten Fristen dann mindestens die von der EU vorgegebenen neuen Roaming-Preise.
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