DSL Kündigungsrecht bei zu langer Wartezeitdsltarife - DSL Infos, News und Tarife |
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19.08.2005DSL Kündigungsrecht bei zu langer Wartezeit Aus einem Bericht des Fernsehsenders ntv geht hervor, dass DSL-Kunden, die zu lange auf ihren DSL-Anschluss warten müssen, ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht haben. Wer also seinen, kurz zuvor eingegangenen, Vertrag vorzeitig wieder lösen möchte, kann dies unter besonderen Umständen (wie zu lange Wartezeit auf seine DSL-Freischaltung) tun, muss dem Proider allerdings eine vorherige Frist setzen. Üblicherweise betragen solche Fristen zwei bis drei Wochen. Kann der Provider in dieser Zeit den DSL-Anschluss immer noch nicht freischalten, so kann der Kunde von seinem Vertrag zurücktreten. Mit dieser Regelung soll unter anderem vermieden werden, dass aggressiv beworbene DSL-Tarife potentielle Kunden binden, nur weil der DSL Provider seine vorher getätigten Werbeversprechungen nicht einhalten kann. Rubrik: Sonstige Meldungen
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